Familienrecht aus Osnabrück: Alle Jahre wieder – Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024
News vom 12. Dezember 2023: Ab 1. Januar 2024 steigen die Unterhaltsbeträge für minderjährige und volljährige Kinder nach der neuen Düsseldorfer Tabelle.
Die Erhöhung fällt in diesem Jahr durchaus erheblich aus. Während in den vergangenen Jahren die Düsseldorfer Tabelle sich in den Altersgruppen um 10-15 € änderte, steigt z.B. der Mindestunterhalt für ein bis 5-jähriges Kind von 312 € auf 355 €, für ein bis 11-jähriges Kind von 377 € auf 426 € und für Kinder ab zwölf Jahren von 378 € auf 439 €.
Auch das Existenzminimum, der sogenannte Selbstbehalt wurde erneut angehoben. Gegenüber den Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern steigt der bisherige Selbstbehalt von 1370 € auf 1450 €, der Selbstbehalt gegenüber Ansprüchen von Ehegatten steigt von 1510 € auf 1600 €.
Bitte achten Sie darauf, dass die Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle nicht in jedem Fall automatisch eintritt. Dies gilt nur dann, wenn der Unterhalt durch einen sogenannten Vollstreckungstitel in dynamischer Form festgesetzt ist. Dies könnte eine Urkunde eines Jugendamts sein oder auch eine Notarurkunde, in der der Unterhalt mit einem Prozentsatz (der Mindestunterhalt ist 100 %) ausgedrückt ist.
In den Fällen, in denen der Unterhalt nicht durch einen Vollstreckungstitel festgeschrieben ist, wirkt die Änderung der Düsseldorfer Tabelle erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unterhaltsverpflichtete gemäß § 1613 BGB durch ein formell einwandfreies Schreiben in Verzug gesetzt wurde.
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