Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Getrennt oder nicht getrennt, das ist hier die Frage ?

24. April 2024

Beschluss vom 28.3.2024: Die Eheleute waren sich einig, dass sie auf Dauer nicht mehr miteinander verheiratet sein wollen, trennten sich jedoch zunächst nicht räumlich, sondern verblieben mit den drei gemeinsamen Kindern in der Wohnung. Jeder Ehegatte bezog ein eigenes Zimmer.

Der Ehemann wollte dann die vermögensrechtlichen Folgen der Trennung klären und beanspruchte von seiner Ehefrau Auskunft über die Höhe Ihres Vermögens. Dies lehnte die Ehefrau ab und der Ehemann zog vor das Gericht.

Mit Beschluss des OLG Frankfurt vom 28.3.2024 (1 UF 160 / 23) bestätigte das Gericht die Auffassung des Ehemanns und verpflichtete die Ehefrau zur Erteilung von Auskünften. Das Gericht wies darauf hin, dass eine Trennung auch innerhalb der ehelichen Wohnung durchgeführt werden könne. Erforderlich sei allerdings, dass keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestünden und etwaige Gemeinsamkeiten sich als unwesentlich darstellen müssten. Gerade wenn Kinder vorhanden sein, sei ein großzügiger Maßstab erforderlich, denn selbst nach einer räumlichen Trennung bleiben die Ehegatten als Eltern verantwortlich.

Der Zeitpunkt der Trennung spielt im Familienrecht nicht nur bei der Vermögensauseinandersetzung eine Rolle. Eine Scheidung kann nach einem Trennungsjahr durchgeführt werden. Nach Ablauf des Trennungsjahres gelten häufig im Unterhaltsrecht andere Maßstäbe.

Es liegt deshalb auf der Hand, dass die korrekte Feststellung des Trennungszeitpunkt für beide Ehegatten von wesentlicher Bedeutung sein kann. Trennen sich die Eheleute räumlich und wohnen in verschiedenen Wohnungen, ergibt sich natürlich kein Problem.

Angesichts steigender Mieten und generell erhöhter Kosten mehren sich die Fälle, in denen Eheleute nach ihrer gewünschten Trennung noch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung verbleiben. Empfehlenswert ist dann eine schriftliche Einigung der Eheleute, die den Trennungszeitpunkt festhält. Ist Ihr Ehegatte dazu nicht bereit, sollten strategische Möglichkeiten besprochen werden, um Nachteile bei der späteren finanziellen Auseinandersetzung zu vermeiden.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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