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Familienrecht aus Osnabrück: Schadensersatzanspruch gegen Ehegatten
Mit ihrer Klage beanspruchte die Ehefrau von ihrem Ehegatten die Zahlung eines Schadensersatz in Höhe von 25.000,00 €, der ihr mangels Hausratversicherung bei einem Einbruch in der Ehewohnung entstanden war. Der Ehemann hatte – ohne seine Ehefrau zu informieren – eine Eigentumswohnung gekauft, in der er sich mit seiner Geliebten traf. Nachdem die Ehefrau dieses entdeckt hatte, warf sie ihren Ehemann aus dem Haus, der daraufhin die Hausratversicherung von der bisherigen Ehewohnung auf die von ihm angeschaffte Eigentumswohnung ummeldete. Es kam später dann zu einem Einbruch in der Ehewohnung, die Hausratversicherung zahlte wegen fehlenden Versicherungsschutzes für diese Wohnung selbstverständlich nicht.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Diskriminierung wegen unterschiedlicher Urlaubsdauer?
Der 54 Jahre alten Arbeitnehmerin stand ein jährlicher Urlaubsanspruch von 34 Tagen zu. Der Arbeitgeber gewährte Mitarbeitern des Betriebes nach Vollendung des 58. Lebensjahrs zusätzlich zwei weitere Urlaubstage. Die Mitarbeiterin klagte gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Gewährung von zwei weiteren Urlaubstagen.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Diskriminierung wegen Betreuung eines Kindes?
Die Mutter eines siebenjährigen Kindes bewarb sich bei einem lokalen Radiosender auf eine Vollzeitstelle als Buchhaltungskraft. Ihre Bewerbung wurde nicht berücksichtigt. Die Klägerin stellte bei Durchsicht ihrer Bewerbungsunterlagen fest, dass der Arbeitgeber auf ihrem Lebenslauf handschriftlich die Worte „sieben Jahre alt“ ergänzt und die Angabe von ihr „ein Kind“ unterstrichen war. Die Klägerin beanspruchte gem. § 15 AGG Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot.
Familienrecht aus Osnabrück: Gutachten im Umgangsverfahren und Kosten
Die Eltern zweier Kinder stritten vor Gericht um den Umgang des Vaters mit den beiden Kindern.
Im Rahmen des beantragten Vermittlungsverfahrens holte das Gericht ein Sachverständigengutachten ein, das aufgrund von Verzögerungen im Einflussbereich der Kindesmutter erst 9 Monate später erstattet werden konnte. Das Amtsgericht legte die Kosten des Verfahrens einschließlich des nicht gerade billigen Sachverständigengutachtens beiden Parteien zu gleichen Teilen auf.
Familienrecht aus Osnabrück: Elternunterhalt, niedrige Einkünfte und Taschengeld
Der Beklagte sollte mit seinem bereinigten Einkommen von 1.585,00 € monatlich 256,00 € Elternunterhalt für seine im Pflegeheim wohnende Mutter zahlen. Die grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung des Sohnes stand nicht in Frage.
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