Familienrecht aus Osnabrück: Rückforderung von Geschenken der Schwiegereltern
Beschluss vom 18.6.2019: Die zukünftigen Schwiegereltern gaben ihrer Tochter und ihrem Freund 100.000,-€ zum Kauf eines Hauses dazu.
Nach 2 Jahren zerbrach die Partnerschaft und die Schwiegereltern forderten die Hälfte des Betrages vom Ex-Freund zurück.
Mit brandneuem Beschluss vom 18.6.2019 gab der Bundesgerichtshof ( X ZR 107/17 ) den Schwiegereltern recht und verurteilte zur Zahlung. In der Begründung verweist das Gericht, dass die Schenkung in der Erwartung erfolgt sei, die Beziehung werde nicht nach so kurzer Zeit enden. Damit sei die Geschäftsgrundlage für die Schenkung entfallen.
Auch wenn diese Entscheidung im Ergebnis in die Tradition früherer fällt, ist sie doch bahnbrechend und neu: nach Auffassung des Gerichts wird man ab sofort nur noch „alles oder nichts“ zurückerhalten. In früheren Entscheidungen wurde berücksichtigt, nach wie vielen Jahren die Beziehung endet und es wurden dann Teilerstattungen ausgeurteilt. Diese Zeit ist vorbei.
Und der Bundesgerichtshof vertritt zudem die Auffassung, dass auch Schenker mit einem Scheitern der Beziehung rechnen müssten, sodass Rückforderungen möglicherweise nicht mehr in Betracht kommen, wenn die Beziehung erst nach geraumer Zeit endet.
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