Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Reisepass und Ferienzeit

12. Juli 2019

Beschluss vom 27.3.2019: Die das Kind betreuende Mutter verlangte vom Vater die Herausgabe des Reisepasses des Kindes.

Die Mutter stammte aus Kamerun und hatte Asyl beantragt. Der Vater, der das Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam ausübte und sein Kind regelmäßig sah,  wehrte sich gegen das Herausgabeverlangen und wollte den Reisepass verwahren.

Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.3.2019 ( XII ZB 345/18 ) wurde der Vater allerdings zur Herausgabe verpflichtet. Das Gericht entschied damit eine langjährige juristischen Streitfrage und begründete die Entscheidung mit einer analogen Anwendung des § 1632 BGB, in dem eigentlich nur der Herausgabeanspruch des Kindes selbst geregelt ist. Wenn das Gesetz aber einen solchen Anspruch vorsehe, gelte das auch für die Gegenstände, sie für den Aufenthaltswechsel erforderlich sind.

Erforderlich sei jedoch, dass der Elternteil die Dokumente auch benötige, wobei allerdings schon ausreichend sei, dass das Kind seinen gewöhnliche Aufenthalt bei dem Elternteil habe. Denn der Obhutselternteil benötige alle wichtigen Dokumente des Kindes.

Im Gegenzug kann natürlich der umgangsberechtigte Elternteil den Pass für sich beanspruchen, wenn er mit dem Kind während der Ferien ins Ausland möchte, muss aber den Pass danach wieder herausgegen.

Sollte allerdings Anlass bestehen, dass ein Elternteil sich ins Ausland auf Dauer absetzen will, besteht der Herausgabeanaspruch nicht.

Gerade in der Zeit der Sommerferien gibt es viele Unstimmigkeiten auf Elternebene. Mal geht es um die Ausweisdokumente der Kinder, dann wieder um die Dauer des Umgangsrechts in den Ferien, die Zielgebiete von Urlaubsreisen oder auch einfach nur um den Umfang der mitzugebenden Kleidung während des Umgangskontakts.

Wichtig für Sie ist, dass Sie frühzeitig Ihre Ansprüche anmelden und ggfls. gerichtlich geltend machen. 2 Wochen vor den Sommerferien die Gerichte anzurufen ist oft zu spät und nur im Ausnahmefall möglich.

Bitte wenden Sie sich daher frühzeitig an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.

 

 



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