Familienrecht aus Osnabrück: Düsseldorfer Tabelle 2022
Mit Spannung wird die neue Düsseldorfer Tabelle 2022 erwartet.
Wir werden Sie informieren, sobald das Oberlandesgericht die Veröffentlichung vorgenommen hat.
Es wird damit zu rechnen sein, dass die Tabellensätze leicht steigen. Möglicherweise wird auch der Selbstbehalt von derzeit 1160 €, soweit Kindesunterhaltsansprüche betroffen sind, etwas angehoben.
Aktuell wird durch die zuständigen Gremien diskutiert, ob die Düsseldorfer Tabelle zukünftig auch höhere Einkünfte als 5500 € berücksichtigen wird, und zwar eine Ausweitung der Düsseldorfer Tabelle auf Einkünfte bis zu 11.000 €.
Wir haben bereits hier berichtet, dass nach der Rechtsprechung bei höheren Einkünften eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle möglich ist.
Es bleibt abzuwarten, ob sich alle Oberlandesgerichte in Deutschland dazu durchringen können, die Fortschreibung umzusetzen. Selbst wenn also in der Düsseldorfer Tabelle eine Ausweitung vorgenommen wird, müssen für den hiesigen Bereich die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Oldenburg und des Oberlandesgerichts Hamm abgewartet werden, ob auch diese Gerichte sich der Ausweitung anschließen.
Die neue Düsseldorfer Tabelle erwarten wir spätestens Ende Dezember und werden berichten.
Im Bedarfsfall wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
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