Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Hier ist die neue Düsseldorfer Tabelle 2022

16. Dezember 2021

Soeben wurde die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Der Kindesunterhalt steigt 2022 nur moderat. Je nach Alter und Einkommensgruppe gibt es 3-5 Euro monatlich mehr. Die neue Tabelle finden Sie hier.

Für Kinder von Gutverdienenden gibt es allerdings zukünftig deutlich mehr Geld. Die Düsseldorfer Tabelle wurde gleich um fünf Einkommensgruppen erweitert und endet jetzt erst bei 11.000 € Nettoeinkommen, während bisher die Grenze bei 5500 € lag. So bekommt z.B. ein 5-jähriges Kind, dessen barunterhaltspflichtiger Elternteil 7000 € netto verdient, 587,50 € statt 524,50 €. Es wird davon auszugehen sein, dass auch die hiesigen zuständigen Oberlandesgerichte (Oldenburg und Hamm) die neue Düsseldorfer Tabelle übernehmen. Mehr lesen Sie hier.

Die Selbstbehalte sind unverändert und betragen z.B. weiterhin beim Kindesunterhalt gegenüber minderjährigen Kindern 1.160 € und gegenüber volljährigen Kindern, die sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befinden, 1.400 €.

Diese Änderung der Düsseldorfer Tabelle wirkt nicht immer automatisch. In den meisten Fällen wird es erforderlich sein, dass der unterhaltspflichtige Elternteil aufgefordert wird, einen höheren Unterhalt zu zahlen (§ 1613 BGB). Dies gilt erst recht, wenn die neuen oberen Gruppen der Düsseldorfer Tabelle Anwendung finden sollen. Fehlt es daran, kann höherer Unterhalt immer nur mit Wirkung für die Zukunft verlangt werden.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich deshalb frühzeitig an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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