Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

Urteil vom 15.7.22: Scheidung schon nach einem Jahr Trennung ?

24. Oktober 2022

Die Ehegatten lebten ein Jahr voneinander getrennt und haben zunächst beide einen Scheidungsantrag gestellt. Einer der Ehegatten nahm den Scheidungsantrag dann zurück und wollte an der Ehe festhalten. Konnte die Ehe trotzdem durch das Gericht geschieden werden?

Die Beantwortung dieser Frage ist: eindeutig Ja ! In der täglichen Praxis ist allerdings festzustellen, dass hier sehr häufig ein Rechtsirrtum vorliegt. Viele Mandanten gehen davon aus, dass eine Ehe erst nach drei Jahren geschieden werden kann, sofern einer der Ehegatten sich der Scheidung widersetzt.

Dieser Rechtsirrtum beruht wahrscheinlich auf § 1566 Abs. 2 BGB, wonach unwiderlegbar vermutet wird, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Das schließt aber nicht aus, dass eine Ehe auch schon nach einem Jahr geschieden werden kann. Gemäß § 1565 Abs. 1 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, was vorliegt, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird.

Soweit die Ehegatten daher ein Jahr getrennt sind, kann eine Ehe auch aufgrund einer einseitigen Zerrüttung geschieden werden, wenn eine Befragung dieses Ehegatten ergibt, dass er unter keinen Umständen bereit ist, die eheliche Lebensgemeinschaft fortzusetzen. So hat es gerade das Kammergericht Berlin am 15.7.22 entschieden (16 UF 65/22), entspricht aber auch der täglichen Praxis des Amtsgerichts Osnabrück, Bad Iburg, Bersenbrück, Tecklenburg und Ibbenbüren und weiterer umliegender Gerichte.

In vielen Fällen kann der richtige Zeitpunkt über die Einreichung der Scheidung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein. Es ist daher empfehlenswert, sich unverzüglich nach einer Trennung über die Folgen der Trennung und die Durchführung eines Scheidungsverfahrens gut beraten zu lassen.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich daher rechtzeitig an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.

Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.

Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.

Adresse

Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler
Johannisstraße 107-109
49074 Osnabrück

Kontakt

Telefon.:
Telefax:
E-Mail:

0541 - 27514
0541 - 27516
kontakt@ra-win.de

© Webdesign by elf42 & Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler, Osnabrück - Familienrecht Osnabrück | Sitemap