News
Familienrecht aus Osnabrück: Samenspender muss Adoption zustimmen!
News vom 2. April 2015: Das in der eingetragenen Lebenspartnerschaft geborene Kind wurde mittels einer Samenspende gezeugt und im Jahr 2010 geboren. Die Lebenspartnerin der Mutter beantragte die Adoption des Kindes, legte dazu aber eine Zustimmungserklärung des leiblichen Vaters nicht vor, weil dieser sie aufgefordert habe, ihn nicht zu benennen.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Schadensersatz und Schmerzensgeld unter Auszubildenden
News vom 31.3.2015: Die Parteien des Rechtsstreits waren beide als Auszubildende in einem Betrieb beschäftigt. Der Beklagte arbeitete an einer Maschine und warf unmotiviert und ohne Vorwarnung ein ca. 10 g schweres Gewicht hinter sich und das den Kläger traf. Dieser wurde am linken Auge nicht unerheblich verletzt, er wurde in einer Augenklinik behandelt und musste weitere Untersuchungen und Eingriffe absolvieren.
Familienrecht aus Osnabrück: Adoption gegen den Willen des leiblichen Vaters?
News vom 20. März 2015: Die nicht miteinander verheirateten Eltern bekamen im Jahr 2003 ein Kind. Das Sorgerecht lag allein bei der Mutter. Seit 2004 bestand zwischen dem Kind und dem Vater kein Kontakt, ebenfalls wurde Unterhalt nicht gezahlt.
Die Mutter ist seit 2005 verheiratet und lebte mit ihrem Ehemann und weiteren Kindern in einem Haushalt. In der Ehe wurde ein weiteres Kind geboren. Die Eheleute beantragten nunmehr die Adoption des 2003 geborenen Kindes, womit der leibliche Vater nicht einverstanden war.
Familienrecht aus Osnabrück: Sachverständiger und Begleitperson
News vom 12. März .2015: Die Eltern streiten inzwischen in 2. Instanz über eine Umgangsvereinbarung. Das Oberlandesgericht Hamm hatte zur Klärung des Kindswohls ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Die vom Gericht bestellte Sachverständige lehnte gegenüber dem Kindesvater ab, dass dieser bei der Exploration eine Begleitperson mitbringt. Daraufhin lehnte der Vater die Sachverständige als befangen ab und hatte damit teilweise Erfolg.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Dieser Trick beim Urlaub zieht nicht!
News vom 2.März 2015: Der Kläger war bei seinem Arbeitgeber seit 1987 beschäftigt und wurde fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Im Kündigungsschreiben führte der Arbeitgeber aus, dass der Arbeitnehmer für den Fall, dass die fristlose Kündigung nicht greift, von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird unter Anrechnung auf seine Urlaubsansprüche.
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