Familienrecht aus Osnabrück: Mehr Unterhalt für Kinder ab 2018 Neue Düsseldorfer Tabelle
News vom 8.11.2017: Soeben hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Kindesunterhalt ab dem 01.01.2018 neu festgesetzt.
Ab dem 01.01.2018 steigen die zu zahlenden Unterhaltsbeträge für Kinder um 6,00 € bis 11,00 € monatlich. So ist z. B. für ein 8-jähriges Kind ab dem 01.01.2018 statt bisher 297,00 € ein Betrag von 302,00 € zu zahlen.
Achten Sie darauf, dass möglicherweise der Kindesunterhalt nicht automatisch steigt. Das hängt davon ab, ob der Unterhaltsanspruch des Kindes, z. B. in einer Jugendamtsurkunde, in „dynamischer“ Form festgesetzt ist, also automatisch mit einer Änderung der Düsseldorfer Tabelle wächst. In allen anderen Fällen muss der Unterhalt vom pflichtigen Elternteil in ordnungsgemäßer Form (§ 1613 BGB!) angefordert werden.
Der Bedarf der Studierenden bleibt mit 735,00 € allerdings unverändert, was nicht recht verständlich ist.
Auch der sogenannte Selbstbehalt, der als Existenzminimum den Zahlungspflichtigen verbleiben muss, bleibt im Jahr 2018 unverändert bei z. B. 1.080,00 € gegenüber Ansprüchen minderjährigen Kindern, 1.200,00 € gegenüber Ehegatten und 1.300,00 € gegenüber volljährigen in der Ausbildung befindlichen Kindern.
Gleiches gilt für den Selbstbehalt im Rahmen des Elternunterhalts.
Soweit Sie prüfen möchten, ob ab 01.01.2018 die Unterhaltssituationsich verändert, wenden Sie sich baldmöglichst an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
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