Familienrecht aus Osnabrück: Ehevertrag wirksam ?
Beschluss vom 20.6.2018: Erneut hat sich der Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit von Eheverträgen erklärt.
Im Beschluss vom 20.6.2018 ( XII ZB 84/17 ) hat er erneut klar gestellt, dass Eheverträge einer Wirksamkeitskontrolle durch die Gerichte unterliegen. Nicht alles, was in notariellen Eheverträgen steht, ist also wirksam. Hier hat das oberste deutsche Familiengericht entschieden, dass die richterliche Kontrolle nicht dazu dient, dem evt. belasteten Ehegatten einen Vorteil zu verschaffen, den er durch die Ehe nicht erzielen konnte.
Das Gericht hat vielmehr zu prüfen, ob ehebedingte Nachteile auszugleichen sind. Sind solche nicht vorhanden oder durch Regelungen im Ehevertrag kompensiert, kommt eine Korrektur des Ehevertrages nicht in Betracht.
Eheleute verlassen sich in der Regel darauf, dass die zwischen ihnen getroffenen Notarverträge wirksam und verlässlich sind. Eheverträge können jedoch schon grundsätzlich aufgrund einer einseitigen Benachteiligung eines Ehegatten unwirksam sein, aber auch durch bei Abschluss des Vertrages gar nicht vorhersehbare, weil später eintretende Umstände unwirksam werden.
Bei einer Trennung der Ehegatten spielt dann aber oft eine tragende Rolle, ob der Vertrag wirksam ist oder nicht. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
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