Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Bankvollmacht für Ehegatten

20. März 2019

Beschluss vom 31.10.2018: Die Ehefrau überwies nach der Trennung der Eheleute 83.000,- € vom Konto des Ehemanns auf ein Konto ihrer Mutter. Sie berief sich dabei der Bank gegenüber auf eine ihr vor der Trennung durch ihren Ehemann eingeräumte Bankvollmacht, woraufhin die Überweisung auch durchgeführt wurde. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens forderte der Ehemann diese Summe zurück.

Mit Beschluss vom 31.100.2018 gab das OLG Nürnberg ( 7 UF 617/18 ) dem Ehemann Recht und verurteilte die Ehefrau zur Rückzahlung. Die Bankvollmacht sei mit der Trennung erloschen, sodass die Veranlassung der Überweisung durch die Ehefrau den Tatbestand der Untreue erfülle und sie sich damit schadensersatzpflichtig gemacht habe.

Die Entscheidung entspricht diversen Urteilen des Bundesgerichtshofs, wonach eine während der intakten Ehe erteilte Bankvollmacht an den anderen Ehegatten mit der Trennung ihre Geschäftsgrundlage verliert. Für die Ehegatten heißt das, wenn sie sich getrennt haben,  im Regelfall „Finger weg vom Konto des Ehegatten“. Die Konsequenzen könnten im Einzelfall neben der Rückzahlung auch strafrechtlicher Art sein, im Einzelfall droht sogar der Wegfall von Unterhaltsansprüchen.

Das mag im Einzelfall ungerecht erscheinen, wenn Einzelkonten gemeinsam bespart wurden oder das Gehalt auf das Konto des anderen Ehegatten geht. Hier gibt es aber zahlreiche legale Möglichkeiten, die Interessen des benachteiligten Ehegatten zu wahren. Auch eine familienrechtliche Beratung im Vorfeld kann Schaden verhindern.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.

 



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