Arbeitsrecht aus Osnabrück: Wann darf der Arbeitnehmer versetzt werden ?
Beschluss vom 14.Juni 2017: Der Arbeitnehmer sollte von Dortmund nach Berlin versetzt werden. Er kam dieser Anordnung nicht nach, woraufhin der Arbeitgeber fristlos kündigte. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer erfolgreich in den ersten 2 Instanzen durch Kündigungsschutzklage. Inzwischen ist das Bundesarbeitsgericht mit dem Fall befasst und möchte ebenfalls im Sinne des Arbeitnehmers entscheiden.
Das Gericht sieht sich allerdings durch einen Beschluss eines anderen Senats des Bundesarbeitsgerichts gehindert, wonach der Arbeitnehmer erst einmal der Versetzung nachkommen und sich gerichtlich dagegen wehren muss. Davon möchte der hier zuständige Senat abweichen und bei unberechtigten (!) Versetzungen eine vorläufige Weigerung zulassen, bis das Arbeitsgericht entschieden hat.
Damit ist Spannung angesagt, denn eine Entscheidung wird erst dann ergehen, wenn sich die Senate beim Bundesarbeitsgericht „geeinigt“ haben. Was für eine unerträgliche Situation für beide Parteien des Rechtsstreits, inbes. für den Arbeitnehmer. Für diesen gilt bei seiner Entscheidung, der Anordnung des Arbeitgebers erst einmal Folge zu leisten oder nicht, das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“. Entscheidet er sich falsch, riskiert er seinen Arbeitsplatz.
Entscheidend ist natürlich auf jeden Fall. ob die Versetzung arbeitsrechtlich zulässig ist oder nicht. Das hängt – soweit der Arbeitsvertrag eine Versetzung überhaupt zulässt – davon ab, ob der Arbeitgeber „billiges Ermessen“ hat walten lassen (§ 106 GewO). Eine Formulierung des Gesetzes, die butterweich ist und vor allem erfordert, im Prozess intensiv und engagiert vorzutragen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück.
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