Familienrecht aus Osnabrück: Unterhaltsvorschuss jetzt beantragen !
Ab dem 1.7.2017 können Sie mehr oder wieder Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind beantragen.
Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, wird es für alleinerziehende Elternteil länger Unterhaltsvorschuss geben. Und zwar rückwirkend ab dem 1.Juli 2017, wenn Sie noch in diesem Monat den Antrag stellen.
Die frühere Beschränkung auf insgesamt 6 Jahre und längstens bis zum 12. Lebensjahres des Kindes entfällt.
Ab sofort gibt es bis zum 17. Lebensjahr unbegrenzt Unterhaltsvorschuss von monatlich 150,- € für bis zu fünf-, 201,- € für bis zu elf- und 268,- € für bis zu siebzehn-jährige Kinder.
Eltern, deren Anspruch aufgrund früherer Beschränkungen weggefallen war, können jetzt also wieder einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.
Und verschenken Sie kein weiteres Geld: machen Sie den vollen Unterhalt für Ihr Kind durch uns geltend. Der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ist höher als der vom Staat geleistete Unterhaltsvorschuss. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.
Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
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