Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Dauer Trennungsunterhalt

24. Mai 2017

News vom 24.5.2017: Die Ehefrau wurde während der ersten Trennungsjahres von einem anderen Mann schwanger. Der Ehemann stellte nach einem Jahr die Unterhaltszahlungen ein und wurde deshalb von der Frau auf Ehegattenunterhalt verklagt.

Im Beschluss vom 18.10.2016 gab das OLG Koblenz (13 UF 16/16) dem Ehemann recht. Unterhalt könne analog § 1579 Nr 2 BGB nicht mehr verlangt werden, wenn der Ehegatte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Damit gibt es neben dem OLG Oldenburg ein weiteres Gericht, das den Unterhalt zeitlich abkürzt.

Im Allgemeinen wird der Unterhalt bei Bestehen einer eheersetzenden Gemeinschaft nach 2-3 Jahren ausgeschlossen. Die Rechtsprechung argumentiert, dass sich die Beziehung dann so verfestigt hat, dass es nicht mehr der nachehelichen Solidarität entspricht, Unterhalt zahlen zu müssen. Wenn aber wie hier die Ehefrau bereits schwanger ist oder – wie in dem vom OLG Oldenburg entschiedenen Fall – die Ehefrau direkt von ihrem Ehemann zum neuen Partner gezogen ist, sollen diese Voraussetzungen bereits nach einem Jahr gegeben sein.

Es kommt sehr auf alle Umstände des Einzelfalls an: Dauer der Ehe, finanzielle Leistugnsfähigeit des neues Partners, Alter und Anzahl der Kinder etc. Sie müssen je nach Interessenlage Ihre Verhältnisse akribisch gegenüber dem Ehegatten oder dem Gericht darstellen.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich also alsbald an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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