Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

Familienrecht aus Osnabrück: Adoption durch nicht verheiratete Partner

06. März 2017

News vom 6.3.2017: Die nicht miteinander verheirateten Lebensgefährten beabsichtigen die Adoption der beiden Kinder durch den Partner. Der leiblicher Vater ist verstorben.

Die Adoption wurde nur mit der Maßgabe zugelassen, dass dann das Verwandschaftsverhältnis der Kinder zu ihrer Mutter erlischt, was die Lebensgefährten natürlich nicht wollten. Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 8.2.2017 (XII ZB 586/15) entschieden, dass die Adoption nur unter dieser Voraussetzung möglich ist und ein Verstoß gegen das Grundgesetz oder Europarecht nicht besteht.

Die Entscheidung entspricht der Gesetzeslage in § 1741 BGB. Bei nicht verheirateten Partnern können die Kinder nur durch den Partner allein angenommen werden. Etwas anderes gilt nur bei der Stiefkinderadoption, also wenn die Partner heiraten. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs verstößt diese Regelung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz.

Eine Adoption ist für alle Betroffenen eine weitreichende Entscheidung, die Rechte und Pflichten begründet. Im Bedarfsfall lassen Sie sich über die Konsequenzen umfassend beraten. Wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.

Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.

Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.

Adresse

Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler
Johannisstraße 107-109
49074 Osnabrück

Kontakt

Telefon.:
Telefax:
E-Mail:

0541 - 27514
0541 - 27516
kontakt@ra-win.de

© Webdesign by elf42 & Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler, Osnabrück - Familienrecht Osnabrück | Sitemap