Familienrecht aus Osnabrück: Auskunft über Vermögen/Zeitpunkt Trennung
News vom 21.2.2017: Die geschiedenen Eheleute streiten über den Zugewinn. Der Ehemann verlangte deshalb von seiner früheren Ehefrau Auskunft über ihr Anfangs- und Endvermögen, sowie zum Trennungszeitpunkt.
Mit Beschluss von 11.12.2016 hat das Oberlandesgericht Braunschweig (1 UF 38/16) die von der Ehefrau erteilten Auskünfte als ausreichend angesehen und, da der Zeitpunkt der Trennung streitig war, den darauf bezogenen Anspruch zurückgewiesen. Den Ehemann treffe hier als Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für den exakten Zeitpunkt der Trennung. Wenn danach das genaue Trennungsdatum nicht feststellbar sei, gebe es keine Auskunft.
Der Zugewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem bei Heirat vorhandenen Anfangs- und dem bei Zustellung der Scheidung vorhandenen Endvermögen. Warum ist dann das Trennungsdatum relevant ? Weil so manche Eheleute nach der Trennung Vermögen ausgeben und dann geprüft werden kann, ob dieses verbrauchte Vermögen ebenfalls zu berücksichtigen ist, nämlich z.B., weil es „verschwendet“ wurde ( § 1375Abs. 2 BGB ).
Es ist doch klar, dass beide Eheleute um den Trennungszeitpunkt herum für ihre eigenen Vermögensverhältnisse sensibilisiert sind. Nach der Entscheidung des Gerichts muss der Tag der Trennung genau feststehen, um Auskunft verlangen zu können, es reicht nicht aus, einen Termin ein paar Tage später anzunehmen, wenn dann die Trennung unstreitig erfolgt ist. Aber, da bei der Trennung oft kein Dritter anwesend ist oder diese „schleichend“ erfolgt, kann sich für die betroffenen Eheleute häufig ein großer Vor- oder Nachteil ergeben, je nach Blickrichtung.
Es gilt also Maßnahmen zu ergreifen, die den genauen Trennungszeitpunkt nachvollziehbar und beweiskräftig erscheinen lassen. Lassen Sie sich rechtzeitig, möglichst bereits bei einem sich Abzeichnen der Trennung familienrechtlich beraten. Wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
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