Familienrecht aus Osnabrück: Endlich länger Unterhaltsvorschuss
News vom 24.1.2017: Endlich wird der Gesetzgeber reagieren und zum 1. Juli 2017 die bisherigen Beschränkungen beim Unterhaltsvorschuss aufheben.
Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Unterhaltspflichtige finanziell ausfällt. Zwar zahlt der Staat nur Teilbeträge, nämlich 150,- € bzw. 201,- € (für über sechsjährige Kinder). Die Zahlung war aber bisher auf eine Laufzeit von insgesamt 6 Jahren und das 12. Lebensjahr eines Kindes begrenzt. Wurde als z.B. für ein 10 jähriges Kind Unterhaltsvorschuss erstmals beantragt, fiel der Anspruch nach 2 Jahren schon wieder weg.
Diese Beschränkungen werden nun nach Einigung zwischen Bund und Ländern/Kommunen ab 1. Juli 2017 wegfallen. Unterhaltsvorschuss gibt es dann für eine unbegrenzte Laufzeit, maximal bis zum 18. Lebensjahres eines Kindes.
Die Zahlung des Unterhaltsvorschusses entbindet nicht den zahlungspflichtigen Elternteil. Der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ist wesentlicher höher und sollte mit allen Mitteln verfolgt und eingetrieben werden. Dazu wird die Hilfe eines Fachmanns benötigt. Im Bedarfsfall wenden Sie sich also alsbald an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
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