Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Elternunterhalt neu ab 2015?

15. Januar 2015

News vom 15.1.2015: Befindet sich Ihre Eltern im Pflegeheim und werden Sie vom zuständigen Sozialamt auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen, ergeben sich für Sie ab 2015 maßgebliche Änderungen.

Auf Grund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung sind immer mehr Kinder davon betroffen, dass ihre Eltern im Pflegeheim untergebracht werden. Im Rahmen des Elternunterhalts werden diese Kinder dann von den zuständigen Sozialämtern häufig aufgefordert, den Aufenthalt ihrer Eltern im Pflegeheim mit zu finanzieren.

Verwandte sind einander zum Unterhalt verpflichtet und das gilt eben auch in dem an sich nicht geplanten Fall, dass Eltern nicht mehr in der Lage sind, sich selbst vollständig zu finanzieren, weil die Ausgaben für das Pflegeheim deutlich höher als die eigenen Rentenleistungen sind.

Sämtliche Oberlandesgerichte in Deutschland haben mit Wirkung ab 01.01.2015 die Grenze für die Inanspruchnahme um 200,00 € von 1.600,00 € auf 1.800,00 € heraufgesetzt. Lebt das Kind selbst in einer Ehe, wird der Familienbedarf nach den neusten Leitlinien auf 2.900,00 € festgesetzt.

Hier handelt es sich meines Erachtens um einen redaktionellen Fehler, der Familienbedarf müsste bei 3.100,00 € liegen. Schon in den Leitlinien aus dem Jahr 2013 betrug der Familienbedarf 2.900,00 € und setzte sich aus dem (damaligen) Selbstbehalt des Pflichtigen von 1.600,00 € und demjenigen für den Ehegatten von 1.300,00 € zusammen. Wenn jetzt der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes um 200,00 € auf 1.800,00 € gestiegen ist, müsste auch der Gesamtfamilienbedarf auf 3.100,00 € gesteigert sein. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Wochen korrigiert werden wird.

Die Berechnung von Elternunterhaltsansprüchen erfolgt in der Regel durch die Sozialämter. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Reduzierung des einzusetzenden Einkommens, auf die die Sozialämter von sich aus nicht hinweisen. Sollten Sie deshalb von Elternunterhalt betroffen sein, wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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