Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Zugewinnausgleich und Trennungszeitpunkt der Eheleute

10. September 2013

Der Tag der Trennung von Eheleuten spielt rechtlich eine erhebliche Rolle. So löst die Trennung Unterhaltsansprüche des Ehegatten aus (§ 1361 BGB) Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung können verteilt werden (§§ 1361 a u. 1361 b BGB). Vor allem kann ein Ehegatte vom anderem Auskunft über die Höhe seines Vermögens am Tag der Trennung verlangen (§§ 1379, 1375 BGB). Dieser Auskunftsanspruch hat den Sinn, Manipulationen hinsichtlich des Vermögens zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und der Zustellung eines Scheidungsantrages zu verhindern.

In dem vom OLG Celle am 23.07.2013 (10 UF 74/12) entschiedenen Fall war das Scheidungsverfahren zwischen den Ehegatten anhängig. Ein Ehegatte hatte gegen den anderen einen sogenannten Stufenantrag gestellt, in dem der andere Ehegatten zur Erteilung von Auskünften, unter anderem zu seinem Trennungsvermögen, verurteilt werden sollte. Der Trennungszeitpunkt zwischen den Ehegatten war allerdings streitig. Gleichwohl verpflichtete das Amtsgericht durch einen Teilbeschluss den Ehemann, die Auskunft  zu erteilen. Das OLG Celle hob das Urteil auf und wies daraufhin, dass zunächst hätte geklärt werden müssen, an welchem Tag genau die Ehegatten sich getrennt haben. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass widersprüchliche Entscheidungen hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung und der Feststellung des streitigen Trennungszeitpunkts entstehen könnten.

Aus der Entscheidung ergibt sich, dass für beide Ehegatten der exakte Tag der Trennung von immenser Bedeutung sein kann. Es kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, ob die Trennung eine Woche vorher oder später erfolgt ist, sodass Sie sich im Bedarfsfall rechtzeitig bei beabsichtigter Trennung durch Ihren Fachanwalt für Familienrecht aus Osnabrück beraten lassen sollten.



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