Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Eilt! Pfändungsschutzkonto jetzt beantragen!

07. November 2011

Sie befürchten, dass auf Ihrem Giro-Konto eine Pfändung eingeht und Sie nicht mehr über Ihr Geld verfügen können? Dann lassen Sie Ihr Giro-Konto spätestens bis zum 31.12.2011 in ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto umwandeln.

Ab dem 01.01.2012 besteht nicht mehr die Möglichkeit, Pfändungsschutz für ein normales Giro-Konto in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass von Ihrem Konto nach einer Pfändung z. B. die Miete nicht mehr bezahlt wird und Sie auch kein Geld mehr zum Einkaufen abheben können. Ihr Geld ist bis zur Höhe des pfandfreien Betrages ab dem 01.01.2012 nur dann geschützt, wenn Sie bei Ihrer Bank Ihren Rechtsanspruch auf Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto in Anspruch genommen haben.

Sobald das P-Konto eingerichtet ist, haben Sie Pfändungsschutz, ohne dass Sie gerichtliche Maßnahmen einleiten müssen. Ist das P-Konto erst eingerichtet, bleiben Ihnen im Regelfall 1.028,89 € monatlich erhalten, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können und müssen. Dieser Betrag kann im Einzelfall erhöht werden, wenn Sie z. B. verheiratet sind und/oder Kinder haben. In der Regel müssen Sie dazu bei Ihrer Bank nur eine Bescheinigung vorlegen, z. B. dass Sie Kindergeld beziehen.

Sollten Sie aktuell beim Gericht Vollstreckungsschutz für Ihr Konto beantragt und erhalten haben wird sehr fraglich sein, ob ab 01.01.2012 dieser gerichtliche Schutz noch nachwirkt. Vorsorglich sollte auf jeden Fall ein P-Konto beantragt werden.



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