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Finanzieller Ausgleich nach beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft möglich!
Die nicht miteinander verheirateten Eltern einer 16 jährigen Tochter haben 13 Jahre zusammen gelebt, bis die Beziehung gescheitert ist.
Während intakter Beziehung hat der Mann auf einem der Frau gehörenden Grundstück ein Haus gebaut. Der Mann hat dafür erhebliche finanzielle Kosten für Baumaterial und selbst umfangreiche Arbeitsleistungen aufgewendet.
Mit seiner Klage verlangt er von der Frau einen Betrag von 60.000 €. Nachdem die von ihm erhobene Klage vom Landgericht und die dagegen eingelegte Berufung zurückgewiesen wurde, war erst die Revision beim Bundesgerichtshof erfolgreich, der die Rechtsangelegenheit an das Oberlandesgericht zurückverwiesen hat.
Urlaubsabgeltungsansprüche sind nicht vererblich
Der Arbeitnehmer eines Unternehmens ist im April 2009 verstorben. Er war zuvor ein Jahr lang, nämlich seit April 2008 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Er konnte deshalb seinen Urlaub in den Jahren 2008 und 2009 nicht nehmen. Der Urlaub ist deshalb vom Arbeitgeber finanziell abzugelten, weil er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz).
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