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Familienrecht: Gesetzliche Regelung zu gemeinsamen Sorgerecht kommt!
Jetzt soll die gesetzliche Neuregelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern kommen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Juli 2010 ein neues Gesetz verlangt, mit dem der Gesetzgeber das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern neu regeln muss. Die aktuelle Regelung in § 1626 a BGB, wonach die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, wenn sie zugunsten des Vaters keine Sorgeerklärung abgibt, war als verfassungswidrig erklärt worden. Zwar wird dieses Gesetz nach wie vor angewendet, die Väter haben aber inzwischen die Möglichkeit, beim zuständigen Familiengericht das Mitsorgerecht einzufordern.
Verkehrsrecht: Nachschulung und Punktabbau unbedingt in 2012 erledigen
Im Jahr 2013 wird das Punktesystem des Flensburger Verkehrszentralregisters geändert. Während die Skala zur Zeit von einem bis sieben Punkten reicht, gibt es zukünftig nur noch einen oder zwei Punkte, je nachdem, ob ein schwerer oder ein besonders schwerer Verstoß vorliegt.
Für die bereits in Flensburg registrierten Punkte gibt es natürlich keine Generalamnestie. Sie werden nicht gelöscht, sondern auf das neues System bezogen umgerechnet und neu gespeichert. Ein bis drei Punkte ergeben zukünftig einen Punkt, 18 oder mehr zukünftig acht Punkte.
Familienrecht: Unterhalt trotz Freiwilligem Sozialem Jahr (FSJ)?
Viele junge Menschen absolvieren nach ihrer Schulausbildung ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Teilweise geht es den jungen Menschen darum, Lebenserfahrung zu gewinnen, häufig sind sie über ihren weiteren Ausbildungsweg noch unschlüssig und in manchen Fällen ist das FSJ Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung, wie z. B. beim Altenpfleger.
Arbeitsrecht: Mobbing und Schadensersatz
500.000 € Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verlangte ein Oberarzt vom Chefarzt eines Krankenhauses in Lünen unter Hinweis darauf, dass der Oberarzt durch zahlreiche übergriffe des Chefarztes psychisch erkrankt und arbeitsunfähig geworden sei. Diese Forderung war Gegenstand eines Verfahrens beim Landesarbeitsgericht Hamm, dass durch Urteil vom 19.01.2012 (11 SA 722/10) entschieden wurde.
Arbeitsrecht: Abfindung futsch bei Insolvenz?
Was können Sie tun, wenn Ihr Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung vertraglich zusichert, dann aber vor Auszahlung Insolvenz beantragt ?
Das Risiko ist offenkundig : Häufig wird in Aufhebungsverträgen mit dem Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Diese wird jedoch nicht sofort ausbezahlt, sondern ist erst bei Ende des Arbeitsverhältnisses fällig. Gerade bei längeren Kündigungsfristen kann hier schon einmal zwischen dem Aufhebungsvertrag und der Auszahlung ein Zeitraum von 6 Monaten liegen, in dem die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers sich bis hin zu einer Insolvenz verschlechtern kann.
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