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Familienrecht: Verschwiegenes Kuckuckskind und familienrechtliche Folgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seinem Beschluss vom 21.03.2012 ( XII ZB 147/10) mit den Folgen eines verschwiegenen Kuckuckskindes beschäftigt. Der BGH hat festgestellt, dass die Ehefrau in solchen Fällen Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich verlieren kann, also nicht an den Rentenansprüchen des Ehemanns beteiligt wird, die dieser während der Ehe erworben hat.
Arbeitsrecht: Kündigung bei „Stalking“ möglich!
Unter Stalking versteht man die wiederholte und beharrliche Belästigung einer anderen Person. In Betracht kommt ständiges Anrufen oder Kontaktaufnahme per SMS oder Email, vielfach erfolgen ständige Liebesschwüre mittels Blumen oder Briefen Je nach Intensität führen solche Maßnahmen schnell zu psychischen Krankheiten der Opfer.
Fitnessstudio und Kündigung, jetzt leichter!!!
Etwa 8 Mio. der Bundesbürger besuchen in Deutschland ein Fitnessstudio. Während dort Bauch, Beine und Po trainiert werden, müssen Gerichte seit Jahren ihre Gehirnmuskeln anstrengen, um die zu Grunde liegenden Verträge auf ihre rechtliche Wirksamkeit zu prüfen.
Am häufigsten entzündet der Streit sich daran, wenn Fitnessstudiobesucher den Vertrag vorzeitig wegen Krankheit oder Umzuges kündigen wollen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2012 (XII ZR 42/10) hat nun die Voraussetzungen für eine solche Kündigung festgelegt und Rechtssicherheit für viele Verbraucher gebracht.
Arbeitsrecht: Kündigungen durch Insolvenzverwalter von Schlecker und Ihr Platz sind unterwegs!!!
Der Insolvenzverwalter von Schlecker und Ihr Platz hat am 29.03.2012 für viele tausend Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Kündigung verschickt.
Die Verhandlungen über eine Transfergesellschaft, in die die gekündigten Mitarbeiter hätten eintreten, sich fortbilden und auf andere Arbeitsplätze vermittelt werden können, sind gescheitert (Stand 30.3.2012).
Arbeitsrecht: Urlaubsdauer darf nicht vom Alter des Arbeitnehmers abhängen
Jedem Arbeitnehmer steht mindestens ein jährlicher bezahlter Erholungsurlaub von 24 Werktagen zu. Das ist die Regel des § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BurlG).
Diese Mindestdauer darf durch keinen Arbeitgeber unterschritten werden. Selbst wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht vorliegt und auch dann, wenn in Teilzeit gearbeitet wird, ist dies der Mindesturlaub, der jedem Arbeitnehmer bewilligt werden muss.
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