Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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News

Familienrecht: Gesetzesentwurf zum Sorgerecht nicht verheirateter Eltern liegt vor!!!

05. Juli 2012

2 Jahre ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht im Juli 2010 dem Gesetzgeber verpflichtet hat, das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern neu zu regeln (Urteil vom 21.7.2010 1 BvR 420/09 ). Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung in § 1626 a BGB für verfassungswidrig erklärt. Danach hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht, wenn Sie zugunsten des Vaters keine Sorgeerklärung abgibt.

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Erbrecht: Auch Lebende können tot sein!?

29. Juni 2012

Der BGH hat am 27.06.2012 eine wichtige Entscheidung zum Pflichtteilsrecht gefällt. Folgender Fall lag der Entscheidung zugrunde:

Zunächst hatten Großeltern sich wechselseitig zu Erben eingesetzt. Am selben Tag verzichtete die Tochter für sich, jedoch nicht für ihre Kinder und Abkömmlinge auf ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Nachdem die Großmutter verstorben war, setzte dann der Großvater nun doch wieder seine Tochter zur alleinigen Erbin ein. Diese trat dann nach dem Tod des Großvaters auch das Erbe an.

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Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht stärkt Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer

20. Juni 2012

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2012 seine bisher im Urlaubsrecht vertretene Rechtsauffassung geändert und damit für Arbeitnehmer neue Zahlungsansprüche eröffnet.

Dieser Fall war zu entscheiden: Der Arbeitnehmer war vom 4. Januar – 31. Juli 2008 bei einer Firma beschäftigt und hatte in diesem Zeitraum einen Urlaubsanspruch von 16 Tagen erworben. Urlaub genommen hatte der Arbeitnehmer jedoch nicht, sodass er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung verlangte. Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub nämlich in Geld auszuzahlen, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann.

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Erbrecht: Bundesgerichtshof stärkt Pflichtteilsberechtigte

24. Mai 2012

In dem heute vom Bundesgerichtshof veröffentlichten Urteil hat das Gericht die Rechte von Pflichtteilsberechtigten gestärkt.

In dem Fall ging es um Pflichtteilsansprüche, die Enkel gegen ihre Großmutter geltend machten. Die Großeltern der Kläger hatten sich im Jahr 2002 in einem gemeinschaftlichen Testament wechselseitig zu Erben eingesetzt. Ihre vier Kinder wurden durch dieses Testament also enterbt, so dass ihnen nach § 2303 BGB Pflichtteilsansprüche zustanden. Eines dieser vier Kinder war bereits im Jahr 1984 verstorben und hinterließ die beiden Enkel, die hier ihre Großmutter verklagt haben.

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Arbeitsrecht: Private Nutzung eines Dienstwagen und Schadensersatz

23. Mai 2012

Die Arbeitnehmerin, die als Außendienstmitarbeiterin für eine Leiharbeitsfirma tätig war, nutzte einen Volvo als Dienstwagen und für private Zwecke. Die private Nutzung wurde als geldwerter Vorteil in den Lohnabrechnungen der Mitarbeiterin mit 1% des Listenpreises, hier waren es 277,00 €,  ausgewiesen und entsprechend versteuert.

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