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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Kündigung, Massenentlassungen und Betriebsrat
In Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber bei der beabsichtigten Kündigung von mehr als 5 Arbeitnehmern (sogenannte Massenentlassungen) sowohl den Betriebsrat als auch die Agentur für Arbeit vorab informieren (sogenannte Massenentlassungsanzeige). Dem Betriebsrat sind die Gründe für die Entlassungen, Einzelheiten zu den Arbeitsverhältnissen, der Zeitraum, über den sich die Entlassungen erstrecken sollen, die Kriterien für die Sozialauswahl und für die Berechnung von etwaigen Abfindungen mitzuteilen. Diese Pflichten ergeben sich aus § 17 KSchG.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Altersdiskriminierung und Schadensersatz
Nach §§ 1 und 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Arbeitnehmer weder aus Gründen der Rasse, der Herkunft, des Geschlechts, der Religion und der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität benachteiligt werden. Dieses Verbot gilt für den Arbeitgeber bereits dann, wenn er Stellen ausschreibt und in Betracht kommt, dass Bewerber aus den genannten Gründen abgelehnt werden.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Doch kein Urlaubsanspruch bei langjährigen Erkrankungen?
Ein brandneues Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 erklärt sich erneut zur Übertragung von Urlaubsansprüchen bei langjährig erkrankten Arbeitnehmern.
Nach früherer Auffassung des Bundesarbeitsgerichts verfiel der Jahresurlaub der Mitarbeiter am 31.03. des Folgejahres, wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub infolge einer langen Krankheit über Jahre hinweg nicht nehmen konnten. Aufgrund des sogenannten Schultz-Hoff-Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (C-350/06) änderte das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung, so dass Urlaubsansprüche nicht mehr verfallen konnten, sondern auf das nächste Kalenderjahr automatisch auch über den 31.03. hinaus übertragen wurden. Dies führte dazu, dass Mitarbeiter für Jahre zurück ihren Urlaub noch beanspruchen konnten oder ggf. sogar bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sich in bar auszahlen lassen konnten.
Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt für Alleinerziehende
Der Bundesgericht hat im Urteil vom 08.08.2012 (XII ZR 97/10) erneut Fragen zum Unterhaltsanspruch Alleinerziehender geklärt. Zu beurteilen war der Unterhaltsanspruch einer Ehefrau, die ihren Mann 1997 geheiratet und im Jahr 1998 eine Tochter geboren hatte. Die Tochter hatte ihren Lebensmittelpunkt bei der geschiedenen Ehefrau. Diese arbeitete bis 2010 halbtags an einer Universität und war danach arbeitslos. Die ihr dadurch zur Verfügung stehende Zeit nutzte sie für die Fertigstellung ihrer Habilitationsschrift, die sie schon vor der Ehe begonnen hatte. Die Ehe wurde bereits vor Beginn ihrer Arbeitslosigkeit rechtskräftig geschieden. Der Ehemann war zur Zahlung von Ehegattenunterhalt verurteilt und beanspruchte mit seiner Klage den Wegfall seiner Unterhaltspflicht.
Arbeitsrecht: Gleichbehandlung und Altersdiskriminierung
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 23.04.2012 (II ZR 163/10) das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf GmbH Geschäftsführer angewendet und festgestellt, dass es gegen das Verbot von Altersdiskriminierung verstoßen kann, wenn dem Geschäftsführer einer GmbH aus Altergründen eine weitere Bestellung als Geschäftsführer versagt wird.
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