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Neues aus dem Familienrecht 2013 aus Osnabrück
Was gibt’s Neues im Familienrecht zum Jahresbeginn ?
1. Am 5. Dezember 2012 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle 2013 veröffentlicht. Der Unterhalt für Kinder steigt nicht, in manchen Fällen wird sogar weniger gezahlt werden !
Mietrecht aus Osnabrück: Auch in der Schloßallee darf es Straßenlärm geben
Urteil vom 19.12.2012: Die Beklagten mieteten im Jahr 2004 in der Schloßallee in Berlin eine Wohnung an. Aufgrund von Bauarbeiten in einer Parallelstraße kam es zu Umleitungen des Straßenverkehrs über die Schloßallee und dadurch in der Zeit von Juni 2009 bis November 2010 zu nicht unerheblichen erhöhten Lärmbelästigungen. Die Mieter der Wohnung minderten deshalb die Miete, weil sie der Auffassung waren, dass der erhöhte Straßenbaulärm einen Mangel der Mietsache bedeuten würde.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: „Vielen Dank für dieses Arbeitszeugnis“
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 Gewerbeordnung). Das gilt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in vielen Fällen bietet sich aber auch die Erstellung eines Zwischenzeugnisses an, z.B. wenn der Arbeitnehmer sich anderweitig orientiert oder sein Vorgesetzter, der ihn beurteilen soll, ausscheidet oder versetzt wird.
Mietrecht aus Osnabrück: Verspätung und Verjährung bei der Abrechnung von Betriebskosten
Die betroffene Mieterin erhielt im Januar 2008 eine Nachberechnung ihres Vermieters hinsichtlich der Betriebskosten für den Zeitraum ab 2002. Der Vermieter hatte zwar in diesen Jahren eine Betriebskostenabrechnung vorgelegt, hinsichtlich der Grundsteuer jedoch einen Vorbehalt erklärt. Die Grundsteuer war vom zuständigen Finanzamt noch nicht endgültig festgesetzt worden, dies erfolgte erst im Dezember 2007, so dass es dann zu der Nachforderung des Vermieters kam.
Familienrecht aus Osnabrück: Rückwärtsrolle beim Unterhalt?
Nach übereinstimmenden Presseberichten plant die Bundesregierung eine Änderung beim Unterhaltsrecht für Geschiedene. Um finanzielle Abstürze vor allem von Hausfrauen zu vermeiden, soll die Dauer der Ehe zukünftig noch stärker bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen berücksichtigt werden.
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