News
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Diskriminierung im Bundestag?
Urteil vom 21. Februar 2013: Die seit 1996 zunächst im Bundespräsidialamt beschäftigte schwerbehinderte Mitarbeiterin bewarb sich nach längerer Erkrankung auf eine Stelle im Deutschen Bundestag und wurde abgelehnt.
Familienrecht aus Osnabrück: Samenspender bleiben nicht mehr anonym
Urteil vom 6.2.2013: Ärzte müssen zukünftig einen Samenspender bekannt geben, wenn sie von dem dadurch gezeugten Kind dazu aufgefordert werden.
Viele Paare können ihren Kinderwunsch nur mittels der so genannten heterologen Insemination, also der Samenspende einer fremder Person, verwirklichen. Das Oberlandesgericht Hamm hat gestern in seinem Urteil (14 U 7/12) entschieden, dass die dadurch gezeugten Kinder vom Arzt Auskunft über die Person des Samenspenders verlangen können.
News aus Osnabrück: Hohe Schmerzensgeldzahlung für Vergewaltigungsopfer
Urteil vom 5.2.2013: Endlich, ein Anfang ist gemacht, möchte man sagen.
Endlich ist ein Vergewaltigungsopfer in finanzieller Hinsicht halbwegs angemessen entschädigt worden. 100.000,- € Schmerzensgeld hat das Landgericht Wuppertal (16 O 95/12) gestern einer Schülerin zugesprochen, die im Alter von 16 Jahren mehrere Tage entführt, vergewaltigt und gepeinigt wurde. Und diesmal ist das Rauschen im Blätterwald auch gerechtfertigt, wenn es nur dazu dient, langfristig eine Änderung der Rechtsprechung durchzusetzen.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Bundesarbeitsgericht erschwert Kündigung von Arbeitnehmern
Urteil vom 24.1.2013: Nicht nur Schwangere, Betriebsräte und Schwerbehinderte haben einen Kündigungsschutz, sondern auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in deren Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Familienrecht aus Osnabrück: Wechselmodell oder Umgang?
Die inzwischen geschiedenen Eheleute hatten in ihrer Ehe 5 Kindern bekommen. Nach der Trennung kam es zu Meinungsverschiedenheiten über den Umgang und das Sorgerecht. Die Eltern vereinbarten deshalb beim Gericht für 2 Kinder ein Wechselmodell, nachdem sich die beiden Söhne jeweils eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater aufhalten sollten. So wurde es zunächst auch umgesetzt. Im April 2011 wollte die Mutter sich jedoch an diese Regelung nicht mehr halten und gestattete dem Vater nur noch ein Umgangsrecht alle 14 Tage.
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