Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht aus Osnabrück: Elternunterhalt, Unterhalt für Eltern im Pflegheim oder Seniorenheim

09. April 2013

Die Anforderung von Unterhaltszahlungen von Kindern für Eltern, die in einem Seniorenheim oder einem Altersheim leben, geschieht in Zeiten leerer öffentlicher Kassen immer öfter. So verwundert nicht, dass diese Fälle häufig Gegenstand von Gerichtsentscheidungen sind. Wir beobachten ständig die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und stellen sie hier in  Abständen vor.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Sozialplan, Abfindung und Altersrente

27. März 2013

Der betroffenen Mitarbeiter stand 3 Jahre vor der Altersrente und beanspruchte eine Abfindung von fast 235.000,- € aus einem Sozialplan. Dieser sah für ihn aber nur einen Betrag von knapp 5000,- € vor, da im Sozialplan für über 58-jährige die Abfindung wegen der Möglichkeit baldiger Altersrenten stark eingeschränkt wurde.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Urteil zur Altersdiskriminierung

26. März 2013

Der 36-jährige Volljurist mit mehrjähriger Berufserfahrung bei einer Rechtsschutzversicherung als Rechtsanwalt bewarb sich bei einem öffentlichen Krankenhausträger. Die Bewerbung wurde letztendlich nicht berücksichtigt.

In der Stellenanzeige suchte der Arbeitgeber Hochschulabsolventen für ein Trainee-Programm, in deren Rahmen der Arbeitnehmer als Nachwuchsführungskraft herangezogen werden sollte.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Leiharbeitnehmer, Mindestlohn und Lohnanspruch!!

14. März 2013

Jetzt ist es amtlich. Leiharbeitnehmer können den gleichen Lohn verlangen wie die fest angestellten Kollegen des Betriebes bekommen, in dem sie arbeiten.

Diesen so genannten „equal pay“ hat nun das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13.3.2013 ( 5 AZR 954/11 u.a.) erneut festgestellt.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Renter oder weiter arbeiten?

11. März 2013

Der klagende Arbeitnehmer wurde im Jahr 2007 65 Jahre alt und wurde fortan vom Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt. Der Arbeitgeber berief sich darauf, dass er die Regelarbeitsgrenze erreicht habe und das Arbeitsverhältnis automatisch ende.

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