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Familienrecht aus Osnabrück: Samenspender kann Vaterschaft anfechten
Das beklagte Kind stammt aus einer Samenspende, die der klagende Mann der Mutter des Kindes übergeben hatte. Sowohl dieser biologische Vater als auch die Mutter des Kindes lebten jeweils in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Nach der Geburt des Kindes lehnte die Mutter des Kindes eine Anerkennung der Vaterschaft durch den Samenspender ab und ließ zu, dass ein anderer Mann die Vaterschaft rechtlich anerkannte. Dagegen wandte sich der Samenspender und erhob Anfechtungsklage in Bezug auf die Vaterschaft des anderen Mannes und hatte damit vor dem obersten Familiengericht, dem Bundesgerichtshof, Erfolg.
Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt für Kinder und Gegenforderungen
Die Mutter eines Kindes bekam von dessen Vater keinen Unterhalt und beantragte daher Sozialleistungen.
Das Sozialamt verklagte den Vater auf Unterhalt, weil durch die Sozialleistungen der Unterhaltsanspruch auf das Amt übergegangen war. Der Vater des Kindes erkannte den Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich an, erklärte aber die Aufrechnung mit einem an die Mutter gegebenen Darlehen, das diese bisher nicht zurückgezahlt hatte. Das Sozialamt akzeptierte die Aufrechnung nicht, sodass es zum Prozess kam.
Mietrecht aus Osnabrück: Räumungsurteil gegen Mieter
Ab 1. Mai 2013 sind zahlreiche Änderungen im Mietrecht zu beachten: Am wichtigsten dürfte die Beschleunigung von Räumungen der Wohnungen nach Erhalt einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsrückstand sein.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Mindestlohn für Friseure
Am 22. April 2013 haben sich die Gewerkschaft Verdi und der Zentralverband des Friseurhandwerks auf einen Mindestlohn von 7,50 € in Friseurbetrieben Westdeutschlands geeinigt.
Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt für Geschiedene bei Betreuung von Kindern
Die seit 1993 verheirateten Eheleute hatten bereits vor der Ehe längere Zeit zusammengelebt und 1991 ein gemeinsames Kind bekommen. Nach der Geburt des Kindes im Jahr 1991 gab die Mutter ihre Tätigkeit als Bahnfacharbeiterin auf und betreute bis 1995 ausschließlich das Kind. Sie ließ sich dann zur Familienpflegerin umschulen und war danach in verschiedenen Berufen, aber auch im pflegerischen Bereich, erwerbstätig. Seit 2007 ist bei der Ehefrau eine Epilepsie bekanntgeworden, sodass sie zunächst arbeitsunfähig war, seit Mai 2009 war sie dann als Pflegehelferin wieder tätig.
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