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Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt nach der Scheidung
Die Eheleute heirateten 1994 in Prag, lebten später aber in Deutschland. Kinder wurden in der Ehe nicht geboren. Im August 2007 trennten sich die Eheleute und die Ehefrau beanspruchte auch für die Zeit nach der Scheidung Unterhalt, den der Ehemann nicht bereit war zu zahlen.
Familienrecht aus Osnabrück: Zugewinnausgleich und Trennungszeitpunkt der Eheleute
Der Tag der Trennung von Eheleuten spielt rechtlich eine erhebliche Rolle. So löst die Trennung Unterhaltsansprüche des Ehegatten aus (§ 1361 BGB) Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung können verteilt werden (§§ 1361 a u. 1361 b BGB). Vor allem kann ein Ehegatte vom anderem Auskunft über die Höhe seines Vermögens am Tag der Trennung verlangen (§§ 1379, 1375 BGB). Dieser Auskunftsanspruch hat den Sinn, Manipulationen hinsichtlich des Vermögens zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und der Zustellung eines Scheidungsantrages zu verhindern.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitnehmers
Die Klägerin war seit mehr als 25 Jahren in einem Unternehmen der Textilindustrie tätig. Im Juni 2011 beschloss der Arbeitgeber, die Produktion zukünftig ganz überwiegend in Tschechien fertigen zu lassen, in Deutschland blieb lediglich die Verwaltung. Gegenüber sämtlichen Mitarbeitern der Produktion wurde deshalb eine ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ausgesprochen.
Familienrecht Elternunterhalt aus Osnabrück: Bahnbrechendes Urteil des BGH
Erleichterung für eine Vielzahl von Kindern, die Elternunterhalt für ihre im Pflegeheim befindlichen Eltern zahlen müssen.
Familienrecht aus Osnabrück: Wirksamkeit von Eheverträgen
Die Eheleute heirateten 1999 und gründeten gemeinsam eine Rechtsanwaltssozietät. Kinder wurden nicht geboren, die Trennung erfolgte im Januar 2009, inzwischen leben beide wieder in festen Partnerschaften.
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