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Familienrecht aus Osnabrück: Lottogewinn und Zugewinnausgleich
Der Ehemann trennte sich von seiner Frau bereits im Jahr 2000 und gewann im Jahr 2008 fast 1 Mio. € im Lotto. Das rief nun die Ehefrau auf den Plan, die daraufhin die Scheidung einreichte und, da der Ehemann den Lottogewinn gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin gemacht hatte, ein Viertel des Lottogewinns als Zugewinnausgleich beanspruchte. Während das Amtsgericht der Klage stattgab, reduzierte das Oberlandesgericht den Anspruch der Ehefrau auf 8.000,00 €. Die Revision der Ehefrau verhalf ihr erneut zum Erfolg und der Bundesgerichtshof verurteilte den Ehemann am 16.10.2013 (12 ZB 277/12) zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 242.500,00 €.
Familienrecht aus Osnabrück: Scheidung durch Betreuer bei Alzheimer
Der Ehemann leidet an einer Demenzerkrankung vom Typ Alzheimer und beantragte über seine Betreuerin die Scheidung der Ehe. Die 20 Jahre jüngere Ehefrau wollte an der Ehe festhalten und vertrat deshalb die Auffassung, dass der Ehemann aufgrund seiner Erkrankung den Entschluß zur Ehescheidung nicht mehr rechtswirksam äußern könne.
Erbrecht aus Osnabrück: Erbschein muss nicht immer beantragt werden
Erben sparen zukünftig viel Geld, denn der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 8.Oktober 2013 (XI ZR 401/12) entschieden, dass Banken nicht in jedem Fall einen Erbschein verlangen können.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Arbeitnehmer und Datenschutz
Die Klägerin ist bei der beklagten Behörde beschäftigt und für die Veröffentlichung von Ausschreibungen zuständig, die über das Internet erfolgen sollten. Zu diesem Zweck war die Erstellung einer qualifizierten Signaturkarte notwendig, um Zugang zu dem Portal zu erhalten. Um diese Karte zu erhalten, ist eine Identifitätsfeststellung erforderlich, sodass die Klägerin von Ihrem Arbeitgeber aufgefordert wurde, dem Kartenaussteller eine Kopie ihres Personalausweises zu übermitteln.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Mindestlohn für Arbeitnehmer
Am 1. Oktober 2013 treten neue Mindestlöhne in Kraft.
Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk müssen tariflich gebundene Arbeitgeber im Westen 11 € und im Osten 10,13 € zahlen.
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