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Mietrecht aus Osnabrück: Untervermietung und Kündigungsrecht
Urteil vom 04.12.2013: Dem Mieter einer Wohnung in Berlin war vom Vermieter die Untervermietung gestattet worden. In der Formulierung des Vertrages hieß es dazu, dass das Recht zur Untervermietung widerrufen werden kann. Die Wohnung wurde sodann verkauft und der neue Vermieter widerrief die Erlaubnis zur Untervermietung und kündigte kurz danach seinem Mieter fristlos, weil dieser unerlaubt untervermietet hätte.
Familienrecht aus Osnabrück: Vollstreckung einer Umgangsregelung
Die Parteien des Rechtsstreits waren Eltern zweier Söhne und stritten vor Gericht über das Umgangsrecht. Der Vater beantragte, nachdem die Mutter den Umgang eingestellt hatte, beim Gericht eine einstweilige Anordnung, die vom Gericht auch erlassen wurde und mit dem ihm ein Umgangsrecht eingeräumt wurde.
Familienrecht aus Osnabrück: Wann ist ein Versorgungsausgleich ungerecht?
Urteil vom 16.10.2013: Die Eheleute waren zunächst tunesische Staatsangehörige und ließen sich in ihrem Heimatland scheiden. Während der Ehe lebten die Eheleute in Deutschland und beide erwarben nach der Scheidung die deutsche Staatsangehörigkeit. Einige Jahre nach der Scheidung veröffentlichte die Ehefrau in Deutschland ein Buch, in dem sie autobiografisch ihre Ehe beschrieb und dabei von einer Zwangsehe und Misshandlungen berichtete.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Betriebsübergang und Widerspruch
Der Arbeitnehmer war bei dem Betreiber einer Cateringfirma beschäftigt, die den Betrieb einer Kantine übernommen hatte. Die Cateringfirma verlor sodann den Auftrag und informierte den Arbeitgeber darüber, dass eine andere Firma die Kantine weiter betreibe und deshalb ein Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 1 BGB vorliegen würde.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Kündigung einer Schwangeren und Diskriminierung
Urteil vom 17. Oktober 2013: Die Arbeitnehmerin erhielt von ihrem Arbeitgeber innerhalb der Probezeit die Kündigung. Zu diesem Zeitpunkt war sie schwanger, was dem Arbeitgeber aber nicht bekannt war. Binnen einer Woche nach Erhalt der Kündigung informierte die Klägerin über ihre Schwangerschaft unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und forderte ihren Arbeitgeber auf, zu erklären, dass an der Kündigung nicht festgehalten werde. Da diese Erklärung nicht erfolgte, erhob die Klägerin zunächst Kündigungsschutzklage, nach ca. einem Monat nahm der Arbeitgeber die Kündigung zurück und erkannte im Prozess beim Arbeitsgericht auch den Klageanspruch an, sodass die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wurde.
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