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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Diskriminierung und Schwangerschaft
Die Klägerin war Arbeitnehmerin in einem Betrieb, der weniger als 10 Mitarbeiter hatte. Sie wurde schwanger und der Arzt sprach ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Mutterschutzgesetz aus. Der Arbeitgeber bemühte sich zunächst darum, die Arbeitnehmerin davon zu überzeugen, das Beschäftigungsverbot zu missachten. Die Mitarbeiterin widersetzte sich diesem Wunsch. Später stellte sie dann fest, dass die Leibesfrucht abgestorben war, worüber die Mitarbeiterin ihren Arbeitgeber noch am gleichen Tag informierte. Am Tag danach wurde sie operiert, zu diesem Zeitpunkt hatte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schon gekündigt.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Unwirksamkeit einer Kündigung bei Diskriminierung
Der Kläger war erst seit einigen Tagen als Chemisch-Technischer Assistent bei einer Arzneimittelfirma beschäftigt. Einige Tage nach der Einstellung erfolgte die Einstellungsuntersuchung, in der der Kläger darauf hinwies, dass er an einer symptomlosen HIV Infektion litt. Der Arzt äußerte Bedenken gegen eine Einsatzfähigkeit des Klägers auf der konkreten Arbeitsstelle, am gleichen Tag kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Familienrecht aus Osnabrück: Elternunterhalt bei fehlendem Kontakt
Das Sozialamt verlangt von einem inzwischen 60-jährigen Sohn für dessen Vater Elternunterhalt. Die Ehe des Vaters wurde 1971 geschieden. Der Sohn wuchs bei der Mutter auf. Anfangs kamen noch einige Postkartengrüße des Vaters aus dem Urlaub und der Sohn besuchte seinen Vater gelegentlich in dessen Friseursalon, nach ca. einem Jahr kam jedoch auch dieser Kontakt zum Erliegen und wurde auch fast 40 Jahre lang nicht mehr aufgenommen. Später enterbte der Vater seinen Sohn und wollte ihm nur den „strengsten Pflichtteil“ zuwenden.
Frohe Weihnachten und ein zufriedenes neues Jahr 2014
Wir wünschen allen Mandanten, Geschäftspartnern und ihren Mitarbeitern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein zufriedenes neues Jahr 2014.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Leiharbeitnehmer wirklich geschwächt?
Urteil vom 10.12.2013: Der Arbeitnehmer arbeitete seit 2008 für eine Leiharbeitsfirma, die eine 100 %ige Tochter eines Krankenhauses war. Der Arbeitnehmer wurde seit 2008 über die Leiharbeitsfirma in diesem Krankenhaus als IT-Sachbearbeiter beschäftigt. Mit seiner Klage beansprucht der Arbeitnehmer die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses zum Krankenhaus.
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