Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht aus Osnabrück: Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern

25. Februar 2014

Die Parteien des Rechtsstreits führten von 1996 bis 2001 eine nichteheliche Partnerschaft, in der 2 Kinder geboren wurden. Die Kindesmutter übte die elterliche Sorge alleine aus. Mit seinem Antrag beanspruchte der Kindesvater die Miteinräumung der elterlichen Sorge für beide Kinder, sowie auch noch die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für beide Kinder auf sich allein.

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Familienrecht aus Osnabrück: Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

13. Februar 2014

Seit dem 12.03.2014 ist das Gesetz zur Regelung der so genannten Sukzessivadoption auf dem Weg. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet und damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, wonach gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, das vom anderen Partner bereits adoptierte Kind nachträglich ebenfalls adoptieren können. Sobald das Gesetz vom Bundestag verabschiedet ist, kann es in Kraft treten. Nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts soll das bis Juni 2014 der Fall sein.

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Familienrecht aus Osnabrück: Elternunterhalt bei fehlendem Kontakt

13. Februar 2014

Das Sozialamt verlangt von einem inzwischen sechzigjährigen Sohn für dessen Vater Elternunterhalt.

Die Ehe des Vaters wurde 1971 geschieden. Der Sohn wuchs bei der Mutter auf. Anfangs kamen noch einige Postkartengrüße des Vaters aus dem Urlaub und der Sohn besuchte seinen Vater gelegentlich in dessen Friseursalon, nach ca. 1 Jahr kam jedoch auch dieser Kontakt zum Erliegen und wurde auch fast 40 Jahre nicht mehr aufgenommen. Später enterbte der Vater seinen Sohn und wollte ihm nur „strengsten Pflichtteil“ zuwenden.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Kündigung und Kündigungsschutzklage

11. Februar 2014

Der Kläger war seit 2007 bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt und als Teamleiter in einem Lebensmittelmarkt eingesetzt. Im Rahmen einer Tagesabrechnung fehlte ein Betrag von 700,00 €, wobei der Kläger verdächtigt wurde, den Betrag entwendet zu haben. Das beklagte Zeitarbeitsunternehmen kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, sowie hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Der Kläger wandte sich rechtzeitig innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist gegen die Kündigung.

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Rechtsanwalt aus Osnabrück: Prozesskostenhilfe gesetzlich neu geregelt

30. Januar 2014

Ab dem 22.Januar 2014  müssen die neuen Vordrucke bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe benutzt werden. Schon zum 1. Januar 2014 hatte sich das Recht der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe grundlegend geändert.

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