News
Familienrecht aus Osnabrück: Großeltern, Umgang und Vormundschaft
Die klagende Großmutter beanspruchte die Vormundschaft für eines ihrer beiden Enkelkinder, das auch in ihrem Haushalt aufgewachsen war, nachdem der Kindesmutter das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen wurde. Die Tochter der Großmutter hatte 2 Kinder, die im Jahre 2001 und 2008 geboren wurden. Schon nach der Geburt der ältesten Tochter wurde dieses in die Obhut der Großmutter gegeben, nach der Geburt des jüngeren Kindes lebte die Kindesmutter gemeinsam mit beiden Kindern auch bei der Großmutter. Im Jahr 2011 begab die Mutter sich mit dem jüngsten Kind zu einem Freund. In der Folgezeit wurde ihr das Sorgerecht für beide Kinder entzogen, die Großmutter beantragte auch für das jüngste Kind die Vormundschaft, da ihr diese für das älteste Kind bereits zuvor übertragen worden war.
Familienrecht aus Osnabrück: Scheidung und Krankenversicherung
Familienrecht aus Osnabrück: Scheidung und Krankenversicherung
Urteil vom 16.07.2014: Die seit ca. 10 Jahren in Deutschland lebende Klägerin beanspruchte für sich und ihre Kinder die Aufnahme in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung. Zuvor bezog sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, danach Sozialhilfe. Das Sozialamt verlangte von ihr den Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages im Basistarif, was von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Mit ihrer Klage beansprucht die Frau die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.07.2014 (IV ZR 45/14) wurde dies jedoch rechtskräftig abgelehnt.
Familienrecht aus Osnabrück: Eltern, Pflegeeltern und Vormund im Gerichtsverfahren
Die zunächst alleinsorgeberechtigte Mutter einer im Jahr 2006 geborenen Tochter beanspruchte die Beteiligung an einem gerichtlichen Verfahren zwischen den Pflegeeltern und einem vom Gericht bestellten Ergänzungspfleger. Der Mutter war im Jahr 2011 das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie verschiedene andere Rechte entzogen worden und es wurde ein Ergänzungspfleger bestellt. Das Kind befindet sich bei Pflegeeltern.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsrat
Die Klägerin war bei ihrem Arbeitgeber zunächst für zwei Jahre befristet eingestellt. Während dieser zwei Jahre wurde sie in den Betriebsrat gewählt. Ihr Vertrag wurde dann einmal befristet verlängert. Nach Ablauf der Befristung lehnte der Arbeitgeber den Abschluss eines weiteren Vertrages ab. Mit ihrer Klage beansprucht die Klägerin den Abschluss eines Folgearbeitsvertrages.
Familienrecht aus Osnabrück: Unterhaltsanspruch des Kindes und Jugendamt
Die Eltern eines minderjährigen Kindes lebten voneinander getrennt. Das Kind lebte beim Vater, der beim Jugendamt für das Kind eine Beistandschaft mit dem Ziel, von der Mutter Unterhalt zu fordern, einrichtete. Das Jugendamt forderte die Mutter auf, Unterhalt für das Kind zu zahlen, diese weigerte sich.
Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.
Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
