News
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Kündigung, Vollmacht und Unterschrift
News vom 13.11.2014: Der Mitarbeiter war 8 Jahre als Materialbesteller bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, der im Jahr 2012 insgesamt 156 Mitarbeiter entließ und auch dem Kläger durch Schreiben vom 27.04.2012 kündigte. Dieses Kündigungsschreiben war durch den Prokuristen und Personalleiter mit dem Zusatz „ppa.“ unterzeichnet. Der Rechtsanwalt des Klägers wies die Kündigung auch mangels Nachweises der Vertretungsberechtigung zurück und erhob Kündigungsschutzklage.
Familienrecht aus Osnabrück: Umgangskosten, Jobcenter/Sozialamt und Unterhalt
Der geschiedene Vater eines Kindes, das bei der Mutter lebte, bezog Arbeitslosengeld 2.
Er beanspruchte vom Jobcenter über den Regelbedarf hinaus die Erstattung der Fahrtkosten, die er für das 34 km entfernt wohnende Kind mit 27,20 € im Monat errechnete. Das Jobcenter weigerte sich, die Kosten zu übernehmen, weil ein sogenannter Bagatellbedarf vorlag.
Familienrecht aus Osnabrück: Schadensersatzanspruch gegen Ehegatten
Mit ihrer Klage beanspruchte die Ehefrau von ihrem Ehegatten die Zahlung eines Schadensersatz in Höhe von 25.000,00 €, der ihr mangels Hausratversicherung bei einem Einbruch in der Ehewohnung entstanden war. Der Ehemann hatte – ohne seine Ehefrau zu informieren – eine Eigentumswohnung gekauft, in der er sich mit seiner Geliebten traf. Nachdem die Ehefrau dieses entdeckt hatte, warf sie ihren Ehemann aus dem Haus, der daraufhin die Hausratversicherung von der bisherigen Ehewohnung auf die von ihm angeschaffte Eigentumswohnung ummeldete. Es kam später dann zu einem Einbruch in der Ehewohnung, die Hausratversicherung zahlte wegen fehlenden Versicherungsschutzes für diese Wohnung selbstverständlich nicht.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Diskriminierung wegen unterschiedlicher Urlaubsdauer?
Der 54 Jahre alten Arbeitnehmerin stand ein jährlicher Urlaubsanspruch von 34 Tagen zu. Der Arbeitgeber gewährte Mitarbeitern des Betriebes nach Vollendung des 58. Lebensjahrs zusätzlich zwei weitere Urlaubstage. Die Mitarbeiterin klagte gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Gewährung von zwei weiteren Urlaubstagen.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Diskriminierung wegen Betreuung eines Kindes?
Die Mutter eines siebenjährigen Kindes bewarb sich bei einem lokalen Radiosender auf eine Vollzeitstelle als Buchhaltungskraft. Ihre Bewerbung wurde nicht berücksichtigt. Die Klägerin stellte bei Durchsicht ihrer Bewerbungsunterlagen fest, dass der Arbeitgeber auf ihrem Lebenslauf handschriftlich die Worte „sieben Jahre alt“ ergänzt und die Angabe von ihr „ein Kind“ unterstrichen war. Die Klägerin beanspruchte gem. § 15 AGG Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot.
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