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Familienrecht aus Osnabrück: Düsseldorfer Tabelle 2015 neu!!
News vom 11.12.2014: Ab 01.01.2015 müssen Sie umfangreiche Änderungen der Düsseldorfer Tabelle und im Unterhaltsrecht beachten:
In der Düsseldorfer Tabelle ist die Höhe des Unterhaltsanspruchs für Kinder geregelt. Die Unterhaltsbeträge selbst bleiben ab 01.01.2015 unverändert, so dass auch zukünftig bei Nettogehältern bis zu 1.500,- € grundsätzlich für bis zu 5-jährige Kinder 225,00 €, für 6- bis 11-jährige Kinder 272,00 € und für 12- bis 17-jährige Kinder 334,00 € Kindesunterhalt gezahlt werden muss.
Familienrecht aus Osnabrück: Schwiegereltern können Geschenke bis zu 10 Jahre zurückfordern!!
News vom 5.12.2014: Der Vater der Ehefrau übertrug im Jahr 1993 auf seine Tochter und seinen Schwiegersohn ein Haus, in dem die Eheleute mit ihren Kindern zukünftig wohnten. Im Jahr 2004 trennten sich die Eheleute, konnten sich über die Aufteilung des Hauses aber nicht einigen. Der Schwiegersohn beantragte deshalb die Teilungsversteigerung des Grundbesitzes, woraufhin der Schwiegervater vom Schwiegersohn die Rückübertragung des hälftigen Grundstücks verlangte. Diesen Anspruch trat er später an seine Tochter ab, die dann den Ehemann entsprechend verklagte.
Familienrecht aus Osnabrück: Sorgerecht und Sachverständige
News vom 4.12.2014: Dem Kläger wurde durch das Familiengericht das Sorgerecht für seine im Februar 2013 geborene Tochter entzogen. Das Gericht berief sich dabei auf ein Sachverständigengutachten und beließ das Kind in einer Pflegefamilie, wo das Kind bereits seit kurz nach der Geburt lebte. Auch die Beschwerde des Kindesvaters beim Oberlandesgericht war erfolglos, so dass er wegen Verletzung seines Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG das Bundesverfassungsgericht anrief.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Mindestlohn auch bei Bereitschaftsdienst?
News vom 26.11.2014: Die Klägerin arbeitete als Pflegerin bei einem privaten Pflegedienst. Sie betreute zwei an Demenz leidende Schwestern eines Ordens und zwar rund um die Uhr im 2-Wochen-Rhythmus. Neben der Pflege der Schwestern gehörte zu ihren Aufgaben auch die Zubereitung der Speisen und sie war verpflichtet, ständig verfügbar zu sein, um im Notfall eingreifen zu können. Mit ihrer Klage beanspruchte sie die Zahlung des Mindestlohns auch für die Zeiten ihrer Bereitschaft, in der sie nicht unmittelbar arbeitete, sondern nur zur Verfügung stand.
Familienrecht Osnabrück: Zugewinn, Auskunft bei Trennung
News vom 21.11.2014: Die Eheleute sind verheiratet und leben seit Ende Juli 2012 voneinander getrennt. Der Ehemann forderte über seine Anwälte die Ehefrau auf, Auskunft über den Bestand ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Trennung zu erteilen. Der Anwalt der Ehefrau erbat zunächst Fristverlängerung und kündigte eine Übermittlung der Auskünfte an. Anfang November setzte der Ehemann eine weitere Frist und bat zusätzlich um Erteilung von Auskünften ganz allgemein zum Vermögensstand der Ehefrau. Nachdem auch daraufhin die Auskünfte nicht erteilt wurden, stellte der Ehemann beim Gericht einen Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich.
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