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Familienrecht aus Osnabrück: Begrenztes Realsplitting und Unterhalt
News vom 28.1.2015: Viele Ehegatten ändern zum 01.01.2015 auf Grund einer im Jahr 2014 erfolgten Trennung ihre Steuerklasse. Näheres erläutern wir hier:
Durch die Änderung der Steuerklasse kommt es in der Regel zu einer Reduzierung des Einkommens. Ab diesem Zeitpunkt ist zu prüfen, ob durch die Zahlung von Ehegattenunterhalt Steuervorteile in Anspruch genommen werden können. Hier handelt es sich um das sogenannte begrenzte Realsplitting und bedeutet, dass Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten bis zur Höhe von 13.805,00 € im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können und damit wieder zur einer Erhöhung des Nettoeinkommens führen. Es kann schon zu Jahresbeginn ein entsprechender Freibetrag berücksichtigt werden, sodass die steuerliche Entlastung schon im ersten Monat spürbar wird.
Familienrecht aus Osnabrück: Elternunterhalt neu ab 2015?
News vom 15.1.2015: Befindet sich Ihre Eltern im Pflegeheim und werden Sie vom zuständigen Sozialamt auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen, ergeben sich für Sie ab 2015 maßgebliche Änderungen.
Familienrecht aus Osnabrück: Neuberechnung Unterhalt 2015!
News vom 8.1.2015:Sie wohnen in Osnabrück oder in Lotte, Westerkappeln oder Ibbenbüren und Umgebung?
Dann gelten für Sie ab 01.01.2015 neue Maßstäbe bei der Berechnung von Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt. Viele Einzelheiten zum Unterhaltsrecht, wie z. B. die Höhe des eigenen Existenzminimums, sind im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Um eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten, verabschieden die jeweils zuständigen Oberlandesgerichte in der Regel unterhaltsrechtliche Leitlinien, die im Internet veröffentlicht sind.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Doppelter Urlaub? Verfallfrist!
News vom 6. Januar 2015: Der Kläger wechselte im Laufe des Jahres 2010 seine Arbeitsstelle und war ab April in einem Lebensmittelmarkt tätig. Für das Jahr 2010 lehnte der neue Arbeitgeber die Gewährung von Urlaub ab, weil dem Kläger bereits von seinem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden war.
Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2015!!!!
Wir wünschen allen Mandantinnen und Mandanten, sowie Geschäftsfreunden und Mitarbeitern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2015.
Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.
Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
