Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht aus Osnabrück: Alleinerziehende können Unterhalt durchsetzen

08. Juli 2016

News vom 08.07.2016: „50 % der Alleinerziehenden erhalten keinen Unterhalt für ihre Kinder, weitere 25 % nur unregelmäßig oder weniger als den Mindestanspruch“. Nach einer am 06.07.2016 veröffentlichen Studie der Bertelsmann Stiftung besteht deshalb für Kinder von Alleinerziehenden eine hohe Armutsgefahr.

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Familienrecht aus Osnabrück: Umgang und Mindestunterhalt

28. Juni 2016

News vom 28.6.2016: Der Kindesvater zahlte an seine minderjährigen Kindern den Mindestunterhalt nach Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle. Der Kindesvater war zunächst berufstätig und verdiente ca. 2.000,00 € netto. Im Anschluss daran war er arbeitslos und bezog zuletzt Arbeitslosengeld II. Der Kindesvater war deshalb mit der Unterhaltspflicht nicht mehr einverstanden und wies zudem darauf hin, dass er die Kinder weit über das „übliche“ Maß hinaus betreue, sodass er nicht verpflichtet sei, vollschichtig zu arbeiten.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Lohn zu spät gezahlt ? 40,- Schadensersatz!!

20. Juni 2016

News vom 20.06.2016: Spätestens ab dem 01.07.2016 können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 40,00 € verlangen, wenn der Lohn zu spät gezahlt wird.

Dies ergibt sich aus einer Änderung in § 288 Abs. 5 BGB, der wie folgt lautet:

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Familienrecht aus Osnabrück: Wie bekomme ich meine Sorgerecht zurück?

10. Juni 2016

News vom 10.6.2016: Der zunächst allein sorgeberechtigten Mutter eines Kindes wurde durch eine gerichtliche Entscheidung das Sorgerecht entzogen. Zunächst wurde das Jugendamt zum Amtsvormund bestellt, später dann der vorher nicht sorgeberechtigte Vater.

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Familienrecht aus Osnabrück: Scheidungskosten beim Finanzamt absetzbar?

02. Juni 2016

News vom 2.6.2016: Die Ehefrau wurde im August 2014 geschieden und setzte im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung die Gerichts- und Anwaltskosten als Scheidungskosten an.

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