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Familienrecht aus Osnabrück : Corona – Sie können, müssen aber nicht persönlich zu uns kommen !
Wir wünschen Ihnen in dieser besonderen Zeit alles Gute und vor allem Gesundheit. Unseren Mandanten und solchen, die es werden möchten, bieten wir neben den persönlichen Besprechungsterminen hier im Büro zusätzlich gesonderte Telefontermine an, bei denen Ihr Anliegen in Ruhe und sorgfältig besprochen werden kann. Bitte melden Sie sich gerne unter 0541 27514 oder per Mail unter kontakt@ra-win.de und vereinbaren Ihren individuellen Telefontermin.
BLEIBEN SIE GESUND !
Familienrecht aus Osnabrück: Voraussetzungen für ein Wechselmodell
Beschluss vom 27.11.2019: In der Ehe der Kindeseltern wurden 3 Kinder geboren, für die der Mutter gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde. lesen Sie mehr »
Familienrecht aus Osnabrück: Ab welchem Alter entscheidet das Kind über seinen Aufenthalt oder das Sorgerecht ?
Beschluss vom 28.3.2019: Ein 13-jähriges Kind, das keinen Kontakt zum Vater wünschte, äußerte sich schwankend und unentschlossen über dessen Mitsorgerecht. lesen Sie mehr »
Familienrecht aus Osnabrück: Düsseldorfer Tabelle 2020
Neues zum 1.1.2020: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat höhere Beträge zum Kindesunterhalt und Änderungen beim Kindes- und Ehegattenunterhalt festgelegt. lesen Sie mehr »
Familienrecht aus Osnabrück: Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern
Beschluss vom 4.9.2019: Der Vater eines minderjährigen Kindes weigerte sich, den Mindestunterhalt für sein Kind zu zahlen. lesen Sie mehr »
Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.
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