Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht: Reduzierung des Unterhalts bei Hausfreund?

22. Dezember 2011

Reduzierung des Unterhalts bei Hausfreund

Die betroffene Ehefrau hatte ihren Ehemann 1979 geheiratet. Nach der Geburt dreier Kinder trennten sich die Eheleute im Juni 1998, 1999 wurde die Ehe geschieden. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens verpflichtete der Ehemann sich, an die Ehefrau monatlichen Unterhalt von 422,00 € zu zahlen.

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Kündigung eines minderjährigen Azubi

12. Dezember 2011

Das Bundesarbeitsgericht hat am 08.12.2011 die Wirksamkeit einer schriftlichen Kündigung des Ausbildungsbetriebes gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden bestätigt.

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Haftet der Bankkunde bei Mißbrauch der Kreditkarte?

30. November 2011

Der missbräuchliche Einsatz von Kreditkarten greift ausweislich einschlägiger Presseartikel immer mehr um sich. Es gibt viele Fallgestaltungen und dementsprechend zahlreiche Gerichtsurteile, die festlegen, ob der Schaden letztendlich beim Bankkunden oder bei der Bank selbst hängen bleibt. Zu einer Fallgruppe  hat sich jetzt der Bundesgerichtshof mit einer kundenfreundlichen Entscheidung geäußert.

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Bundesarbeitsgericht: Urteil zur Verlängerung der Elternzeit

28. November 2011

Sie haben ein Kind geboren und befinden sich in der Elternzeit. Mit Ihrem Arbeitgeber haben Sie besprochen, dass Sie für ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Sie möchten nun Ihre Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern, weil Ihr Kind mehr Betreuung bedarf als zunächst angenommen.

Sie stellen einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Arbeitgeber, der diesen jedoch ohne Angaben von Gründen ablehnt. Da Sie trotzdem nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen, erteilt der Arbeitgeber Ihnen eine Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen. Zu Recht?

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Zeugnissprache verstehen ist nicht immer einfach!

18. November 2011

Ihr Arbeitgeber hat Sie als interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter „kennengelernt“ ? So steht es jedenfalls in Ihrem Zeugnis. Darüber hinaus attestiert Ihnen Ihr Arbeitgeber sehr hohe Einsatzbereitschaft, jederzeitige Bereitschaft Überstunden abzuleisten und Sie haben zusammenfassend Ihre Aufgaben stets zur vollen Zufrieden erledigt.

Was meinen Sie? Ist die Formulierung, dass Ihr Chef Sie so „kennengelernt“ hat, für Sie eine positive oder negative Beurteilung?

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