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News aus Osnabrück: Hohe Schmerzensgeldzahlung für Vergewaltigungsopfer
Urteil vom 5.2.2013: Endlich, ein Anfang ist gemacht, möchte man sagen.
Endlich ist ein Vergewaltigungsopfer in finanzieller Hinsicht halbwegs angemessen entschädigt worden. 100.000,- € Schmerzensgeld hat das Landgericht Wuppertal (16 O 95/12) gestern einer Schülerin zugesprochen, die im Alter von 16 Jahren mehrere Tage entführt, vergewaltigt und gepeinigt wurde. Und diesmal ist das Rauschen im Blätterwald auch gerechtfertigt, wenn es nur dazu dient, langfristig eine Änderung der Rechtsprechung durchzusetzen.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Bundesarbeitsgericht erschwert Kündigung von Arbeitnehmern
Urteil vom 24.1.2013: Nicht nur Schwangere, Betriebsräte und Schwerbehinderte haben einen Kündigungsschutz, sondern auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in deren Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Familienrecht aus Osnabrück: Wechselmodell oder Umgang?
Die inzwischen geschiedenen Eheleute hatten in ihrer Ehe 5 Kindern bekommen. Nach der Trennung kam es zu Meinungsverschiedenheiten über den Umgang und das Sorgerecht. Die Eltern vereinbarten deshalb beim Gericht für 2 Kinder ein Wechselmodell, nachdem sich die beiden Söhne jeweils eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater aufhalten sollten. So wurde es zunächst auch umgesetzt. Im April 2011 wollte die Mutter sich jedoch an diese Regelung nicht mehr halten und gestattete dem Vater nur noch ein Umgangsrecht alle 14 Tage.
Neues aus dem Familienrecht 2013 aus Osnabrück
Was gibt’s Neues im Familienrecht zum Jahresbeginn ?
1. Am 5. Dezember 2012 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle 2013 veröffentlicht. Der Unterhalt für Kinder steigt nicht, in manchen Fällen wird sogar weniger gezahlt werden !
Mietrecht aus Osnabrück: Auch in der Schloßallee darf es Straßenlärm geben
Urteil vom 19.12.2012: Die Beklagten mieteten im Jahr 2004 in der Schloßallee in Berlin eine Wohnung an. Aufgrund von Bauarbeiten in einer Parallelstraße kam es zu Umleitungen des Straßenverkehrs über die Schloßallee und dadurch in der Zeit von Juni 2009 bis November 2010 zu nicht unerheblichen erhöhten Lärmbelästigungen. Die Mieter der Wohnung minderten deshalb die Miete, weil sie der Auffassung waren, dass der erhöhte Straßenbaulärm einen Mangel der Mietsache bedeuten würde.
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