Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Mietrecht aus Osnabrück: Räumungsurteil gegen Mieter

03. Mai 2013

Ab 1. Mai 2013 sind zahlreiche Änderungen im Mietrecht zu beachten: Am wichtigsten dürfte die Beschleunigung von Räumungen der Wohnungen nach Erhalt einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsrückstand sein.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Mindestlohn für Friseure

23. April 2013

Am 22. April 2013 haben sich die Gewerkschaft Verdi  und der Zentralverband des Friseurhandwerks auf einen Mindestlohn von 7,50 € in Friseurbetrieben Westdeutschlands geeinigt.

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Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt für Geschiedene bei Betreuung von Kindern

17. April 2013

Die seit 1993 verheirateten Eheleute hatten bereits vor der Ehe längere Zeit zusammengelebt und 1991 ein gemeinsames Kind bekommen. Nach der Geburt des Kindes im Jahr 1991 gab die Mutter ihre Tätigkeit als Bahnfacharbeiterin auf und betreute bis 1995 ausschließlich das Kind. Sie ließ sich dann zur Familienpflegerin umschulen und war danach in verschiedenen Berufen, aber auch im pflegerischen Bereich, erwerbstätig. Seit 2007 ist bei der Ehefrau eine Epilepsie bekanntgeworden, sodass sie zunächst arbeitsunfähig war, seit Mai 2009 war sie dann als Pflegehelferin wieder tätig.

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Familienrecht aus Osnabrück: Elternunterhalt, Unterhalt für Eltern im Pflegheim oder Seniorenheim

09. April 2013

Die Anforderung von Unterhaltszahlungen von Kindern für Eltern, die in einem Seniorenheim oder einem Altersheim leben, geschieht in Zeiten leerer öffentlicher Kassen immer öfter. So verwundert nicht, dass diese Fälle häufig Gegenstand von Gerichtsentscheidungen sind. Wir beobachten ständig die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und stellen sie hier in  Abständen vor.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Sozialplan, Abfindung und Altersrente

27. März 2013

Der betroffenen Mitarbeiter stand 3 Jahre vor der Altersrente und beanspruchte eine Abfindung von fast 235.000,- € aus einem Sozialplan. Dieser sah für ihn aber nur einen Betrag von knapp 5000,- € vor, da im Sozialplan für über 58-jährige die Abfindung wegen der Möglichkeit baldiger Altersrenten stark eingeschränkt wurde.

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