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Familienrecht aus Osnabrück: Ausbildungsunterhalt für volljährige Kinder
Die 1989 geborene Klägerin erwarb 2007 die mittlere Reife. Im Anschluss daran arbeitete sie als ungelernte Kraft bei verschiedenen Arbeitgebern und leistete Praktika, die auch in der Erwartung erfolgten, auf diese Weise Zugang zu einem Ausbildungsplatz zu erhalten. Ab August 2010 absolvierte sie eine Lehre als Fleischerei-Fachverkäuferin und nahm ihren Vater für diese Zeit auf Unterhalt in Anspruch.
Familienrecht vom Rechtsanwalt aus Osnabrück: Elternunterhalt und Wohneigentum/Immobilie
Der typische Fall: Die Mutter des Beklagten ist im Jahr 1925 geboren und war mit Pflegestufe 3 vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht. Der Träger der Sozialhilfe nahm nun den Sohn auf Unterhaltsleistungen in Anspruch und war nicht bereit, das von diesem erheblich angesparte Barvermögen und die von ihm selbst genutzte – nicht mehr belastete Immobilie- zu berücksichtigen.
Familienrecht aus Osnabrück: Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Kindesentziehung?
Die Ehegatten hatten 2010 geheiratet, teilweise bereits zuvor waren die drei gemeinsamen Kinder geboren. Sie stammten aus dem Raum Dresden, lebten seit 2006 aber in Nürnberg, wo auch die Kinder geboren wurden. Seit September 2012 lebten die Ehegatten innerhalb des Hauses getrennt, im Januar 2013 wurde die Ehefrau von ihren Eltern gemeinsam mit den Kindern in Nürnberg abgeholt und fuhren auf Dauer zurück nach Dresden, wobei der Ehemann davon ausging, dass nur ein Urlaub stattfinden sollte.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Angemessene Vergütung für Auszubildende und Arbeitnehmer
Am 01.08.2013 treten viele junge Frauen und Männer ihre Ausbildungsstelle an. Die Vergütungen für Auszubildende variieren sowohl nach Branche als auch nach Beschäftigungsort sehr stark. So werden in einigen Berufen Ausbildungsvergütungen von bis zu 1.000,00 € im 1. Lehrjahr gezahlt, es gibt aber auch Tarifverträge, insbesondere in den neuen Bundesländern, die monatliche Ausbildungsvergütungen von 250,00 € brutto im ersten Ausbildungsjahr vorsehen.
Familienrecht aus Osnabrück: Kindesunterhalt in der Ausbildung, Lehre, Abitur und Studium
Das Kind des Beklagten besuchte zunächst das Gymnasium und machte dort im Jahr 2003 das Abitur. Daraufhin absolvierte es eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann mit einer Fortbildung zum Handelsassistenten. Der Ausbildungsbetrieb übernahm den Auszubildenden entgegen früheren Versprechungen nicht, so dass dieser zunächst für ein paar Monate arbeitslos war und von Oktober 2006 bis 2007 den Grundwehrdienst absolvierte.
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