Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Erbrecht aus Osnabrück: Erbschein muss nicht immer beantragt werden

09. Oktober 2013

Erben sparen zukünftig viel Geld, denn der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 8.Oktober 2013 (XI ZR 401/12) entschieden, dass Banken nicht in jedem Fall einen Erbschein verlangen können.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Arbeitnehmer und Datenschutz

02. Oktober 2013

Die Klägerin ist bei der beklagten Behörde beschäftigt und für die Veröffentlichung von Ausschreibungen zuständig, die über das Internet erfolgen sollten. Zu diesem Zweck war die Erstellung einer qualifizierten Signaturkarte notwendig, um Zugang zu dem Portal zu erhalten. Um diese Karte zu erhalten, ist eine Identifitätsfeststellung erforderlich, sodass die Klägerin von Ihrem Arbeitgeber aufgefordert wurde, dem Kartenaussteller eine Kopie ihres Personalausweises  zu übermitteln.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Mindestlohn für Arbeitnehmer

25. September 2013

Am 1. Oktober 2013 treten neue Mindestlöhne in Kraft.

Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk müssen tariflich gebundene Arbeitgeber im Westen 11 € und im Osten 10,13 € zahlen.

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Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt nach der Scheidung

18. September 2013

Die Eheleute heirateten 1994 in Prag, lebten später aber in Deutschland. Kinder wurden in der Ehe nicht geboren. Im August 2007 trennten sich die Eheleute und die Ehefrau beanspruchte auch für die Zeit nach der Scheidung Unterhalt, den der Ehemann nicht bereit war zu zahlen.

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Familienrecht aus Osnabrück: Zugewinnausgleich und Trennungszeitpunkt der Eheleute

10. September 2013

Der Tag der Trennung von Eheleuten spielt rechtlich eine erhebliche Rolle. So löst die Trennung Unterhaltsansprüche des Ehegatten aus (§ 1361 BGB) Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung können verteilt werden (§§ 1361 a u. 1361 b BGB). Vor allem kann ein Ehegatte vom anderem Auskunft über die Höhe seines Vermögens am Tag der Trennung verlangen (§§ 1379, 1375 BGB). Dieser Auskunftsanspruch hat den Sinn, Manipulationen hinsichtlich des Vermögens zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und der Zustellung eines Scheidungsantrages zu verhindern.

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