Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht aus Osnabrück: Elternunterhalt bei fehlendem Kontakt

02. Januar 2014

Das Sozialamt verlangt von einem inzwischen 60-jährigen Sohn für dessen Vater Elternunterhalt. Die Ehe des Vaters wurde 1971 geschieden. Der Sohn wuchs bei der Mutter auf. Anfangs kamen noch einige Postkartengrüße des Vaters aus dem Urlaub und der Sohn besuchte seinen Vater gelegentlich in dessen Friseursalon, nach ca. einem Jahr kam jedoch auch dieser Kontakt zum Erliegen und wurde auch fast 40 Jahre lang nicht mehr aufgenommen. Später enterbte der Vater seinen Sohn und wollte ihm nur den „strengsten Pflichtteil“ zuwenden.

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Frohe Weihnachten und ein zufriedenes neues Jahr 2014

23. Dezember 2013

Wir wünschen allen Mandanten, Geschäftspartnern und ihren Mitarbeitern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein zufriedenes neues Jahr 2014.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Leiharbeitnehmer wirklich geschwächt?

11. Dezember 2013

Urteil vom 10.12.2013: Der Arbeitnehmer arbeitete seit 2008 für eine Leiharbeitsfirma, die eine 100 %ige Tochter eines Krankenhauses war. Der Arbeitnehmer wurde seit 2008 über die Leiharbeitsfirma in diesem Krankenhaus als IT-Sachbearbeiter beschäftigt. Mit seiner Klage beansprucht der Arbeitnehmer die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses zum Krankenhaus.

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Mietrecht aus Osnabrück: Untervermietung und Kündigungsrecht

05. Dezember 2013

Urteil vom 04.12.2013: Dem Mieter einer Wohnung in Berlin war vom Vermieter die Untervermietung gestattet worden. In der Formulierung des Vertrages hieß es dazu, dass das Recht zur Untervermietung widerrufen werden kann. Die Wohnung wurde sodann verkauft und der neue Vermieter widerrief die Erlaubnis zur Untervermietung und kündigte kurz danach seinem Mieter fristlos, weil dieser unerlaubt untervermietet hätte.

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Familienrecht aus Osnabrück: Vollstreckung einer Umgangsregelung

28. November 2013

Die Parteien des Rechtsstreits waren Eltern zweier Söhne und stritten vor Gericht über das Umgangsrecht. Der Vater beantragte, nachdem die Mutter den Umgang eingestellt hatte, beim Gericht eine einstweilige Anordnung, die vom Gericht auch erlassen wurde und mit dem ihm ein Umgangsrecht eingeräumt wurde.

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