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Familienrecht aus Osnabrück: Elternunterhalt bei fehlendem Kontakt
Das Sozialamt verlangt von einem inzwischen sechzigjährigen Sohn für dessen Vater Elternunterhalt.
Die Ehe des Vaters wurde 1971 geschieden. Der Sohn wuchs bei der Mutter auf. Anfangs kamen noch einige Postkartengrüße des Vaters aus dem Urlaub und der Sohn besuchte seinen Vater gelegentlich in dessen Friseursalon, nach ca. 1 Jahr kam jedoch auch dieser Kontakt zum Erliegen und wurde auch fast 40 Jahre nicht mehr aufgenommen. Später enterbte der Vater seinen Sohn und wollte ihm nur „strengsten Pflichtteil“ zuwenden.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Kündigung und Kündigungsschutzklage
Der Kläger war seit 2007 bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt und als Teamleiter in einem Lebensmittelmarkt eingesetzt. Im Rahmen einer Tagesabrechnung fehlte ein Betrag von 700,00 €, wobei der Kläger verdächtigt wurde, den Betrag entwendet zu haben. Das beklagte Zeitarbeitsunternehmen kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, sowie hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Der Kläger wandte sich rechtzeitig innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist gegen die Kündigung.
Rechtsanwalt aus Osnabrück: Prozesskostenhilfe gesetzlich neu geregelt
Ab dem 22.Januar 2014 müssen die neuen Vordrucke bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe benutzt werden. Schon zum 1. Januar 2014 hatte sich das Recht der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe grundlegend geändert.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Diskriminierung und Schwangerschaft
Die Klägerin war Arbeitnehmerin in einem Betrieb, der weniger als 10 Mitarbeiter hatte. Sie wurde schwanger und der Arzt sprach ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Mutterschutzgesetz aus. Der Arbeitgeber bemühte sich zunächst darum, die Arbeitnehmerin davon zu überzeugen, das Beschäftigungsverbot zu missachten. Die Mitarbeiterin widersetzte sich diesem Wunsch. Später stellte sie dann fest, dass die Leibesfrucht abgestorben war, worüber die Mitarbeiterin ihren Arbeitgeber noch am gleichen Tag informierte. Am Tag danach wurde sie operiert, zu diesem Zeitpunkt hatte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schon gekündigt.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Unwirksamkeit einer Kündigung bei Diskriminierung
Der Kläger war erst seit einigen Tagen als Chemisch-Technischer Assistent bei einer Arzneimittelfirma beschäftigt. Einige Tage nach der Einstellung erfolgte die Einstellungsuntersuchung, in der der Kläger darauf hinwies, dass er an einer symptomlosen HIV Infektion litt. Der Arzt äußerte Bedenken gegen eine Einsatzfähigkeit des Klägers auf der konkreten Arbeitsstelle, am gleichen Tag kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
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