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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Diskriminierung und 2 Monate Frist
Die schwerbehinderte Klägerin bewarb sich bei einer Bäderanstalt als Fachangestellte für Bäderbetriebe. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besichtigten ein Mitarbeiter der Beklagten und die Klägerin die Arbeitsstelle, dabei wies die Klägerin auf ihre Schwerbehinderung hin, woraufhin die Beklagte ihr Vertragsangebot zurückzog. Die Klägerin sei wegen der Behinderung nicht in der Lage, die Tätigkeit auszuüben.
Familienrecht aus Osnabrück: Rückforderung einer Schenkung in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Die Beteiligten des Rechtsstreits waren seit 2003 ein Paar, ohne miteinander verheiratet zu sein. Im Jahr 2007 begaben sie sich auf eine gemeinsame mehrmonatige Europareise. Kurz zuvor veranlasste der Mann, dass ein ihm gehörender Sparbrief über 50.000,00 € aufgeteilt wurde und einer der beiden neuen Sparbriefe über 25.000,00 € auf den Namen seiner Lebensgefährtin ausgestellt wurde. Anfang Oktober 2008 trennten sich die Lebensgefährten, indem die Frau aus der Wohnung auszog. Der Mann forderte sodann wegen des Scheiterns der Beziehung von der Beklagten einen Betrag von 25.000,00 € nebst Zinsen.
Familienrecht aus Osnabrück: Babyklappe und vertrauliche Geburt
Am 01.05.2014 ist die Änderung des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (sogenanntes Schwangerschaftskonfliktgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz gibt in § 26 die Möglichkeit einer sogenannten vertraulichen Geburt, sodass die Schwangere ihr Kind nach Beratung und mit Unterstützung des Jugendamts auf die Welt bringen kann ohne ihre Familie oder andere Personen darüber zu informieren. Nach der Gesetzesnovelle soll es damit werdenden Müttern ermöglicht werden, ein Kind anonym und vor allem durch Ärzte unterstützt in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen.
Familienrecht aus Osnabrück: Wechselmodell und Unterhalt
Die getrennt lebenden verheirateten Eltern einer Tochter stritten sich vor Gericht um die Zahlung von Unterhalt. Im Rahmen der Trennung hatten sie eine notarielle Vereinbarung getroffen, wonach ihre Tochter im Rahmen eines sogenannten Wechselmodells betreut werden sollte. Sie vereinbarten dazu, dass das Kind sich in einem zweiwöchigen Rhythmus von Freitag bis Sonntag beim Vater aufhält und darüber hinaus in jeder Woche an zwei weiteren Tagen.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Keine Verpflichtung zur Nachtschicht
Die Klägerin arbeitete seit 1983 als Krankenschwester im Krankenhaus und konnte aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschicht verrichten. Nach ihrem Arbeitsvertrag war sie zu Schichtarbeit verpflichtet. Nachdem der Betriebsarzt die Klägerin für die Nachtschicht dienstuntauglich geschrieben hatte, wurde die Mitarbeiterin nach Hause geschickt und nicht weiter beschäftigt. Mit ihrer Klage beanspruchte die Krankenschwester Weiterbeschäftigung am Tag und ihre einbehaltene Vergütung.
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