Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht aus Osnabrück: Eltern, Pflegeeltern und Vormund im Gerichtsverfahren

10. Juli 2014

Die zunächst alleinsorgeberechtigte Mutter einer im Jahr 2006 geborenen Tochter beanspruchte die Beteiligung an einem gerichtlichen Verfahren zwischen den Pflegeeltern und einem vom Gericht bestellten Ergänzungspfleger. Der Mutter war im Jahr 2011 das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie verschiedene andere Rechte entzogen worden und es wurde ein Ergänzungspfleger bestellt. Das Kind befindet sich bei Pflegeeltern.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsrat

02. Juli 2014

Die Klägerin war bei ihrem Arbeitgeber zunächst für zwei Jahre befristet eingestellt. Während dieser zwei Jahre wurde sie in den Betriebsrat gewählt. Ihr Vertrag wurde dann einmal befristet verlängert. Nach Ablauf der Befristung lehnte der Arbeitgeber den Abschluss eines weiteren Vertrages ab. Mit ihrer Klage beansprucht die Klägerin den Abschluss eines Folgearbeitsvertrages.

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Familienrecht aus Osnabrück: Unterhaltsanspruch des Kindes und Jugendamt

24. Juni 2014

Die Eltern eines minderjährigen Kindes lebten voneinander getrennt. Das Kind lebte beim Vater, der beim Jugendamt für das Kind eine Beistandschaft mit dem Ziel, von der Mutter Unterhalt zu fordern, einrichtete. Das Jugendamt forderte die Mutter auf, Unterhalt für das Kind zu zahlen, diese weigerte sich.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererblich

13. Juni 2014

Der Arbeitnehmer war seit 1998 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und seit 2009 erkrankt. Im November 2010 verstarb der Arbeitnehmer und hatte bis dahin einen Urlaubsanspruch von 140,5 Tagen angesammelt. Seine Erben verlangten für diesen Urlaubsanspruch einen finanziellen Ausgleich.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Urlaubsabgeltung trotz Sonderurlaub

03. Juni 2014

Die Klägerin war bei ihrem Arbeitgeber seit 2002 als Krankenschwester beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete am 30.09.2011; auf ihren Antrag hin wurde ihr für die letzten 9 Monate des Arbeitsverhältnisses unbezahlter Sonderurlaub bewilligt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte sie vom Arbeitgeber die Abgeltung von 15 Urlaubstagen aus dem Jahr 2011.

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